Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz

Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und …
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252451]
Datum
1. Juli 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 252451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252451/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
WG: 220722_AW an Pressestelle_Dokumente Übereinkünften Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#2524…
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: 220722_AW an Pressestelle_Dokumente Übereinkünften Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252451]
Datum
22. Juli 2022 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.07.2022 gemäß § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG), die ich gerne beantworte. Im Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz existieren keine Dokumente zu Übereinkünften zwischen dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Bayrischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatzes der Software "Palantir". Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen