Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz

Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und …
An Landeskriminalamt Saarland Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252452]
Datum
1. Juli 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 252452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252452/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Landeskriminalamt Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
1. Juli 2022 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-198/2022 Se…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
AW: Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252452]
Datum
1. Juli 2022 11:32
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-198/2022 Sehr geehrter Herr M.*, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Sofern Sie eine postalische Kommunikation vorziehen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass wir bei dem hier vorliegenden Kommunikationsweg auf die Angabe personenbezogener Daten soweit möglich verzichten. Wir werden uns bemühen, Ihrem Antrag gerecht zu werden. Hierzu werden wir im Regelfall zunächst zu prüfen haben, ob uns die entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen und wir zur Verfügung befugt sind. Anschließend wird geprüft, ob Ihnen Zugang zu diesen Informationen gewährt werden kann und darf. Ich bitte Sie bereits jetzt um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass wir einmal die Entscheidung nicht binnen eines Monats treffen können. In einem solchen Fall wollen wir Sie jedoch rechtzeitig über den Sachstand informieren. Ich weise Sie mit dieser E-Mail darauf hin, dass für Informationsbegehren gemäß § 5 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) i. V. m. §§ 1, 7 Saarländisches Gebührengesetz (SaarlGebG) und Nr. 455 Allgemeines Gebührenverzeichnis (AllgGebVz) ggf. Verwaltungsgebühren zu erheben sind. Wir nehmen zeitgleich natürlich auch Ihre Erklärung zur Kenntnis, dass Sie sich zusätzlich auf das Presserecht berufen. Für die vorliegenden Informationen und Hinweise werden selbstverständlich keine Gebühren erhoben. Für weitere Amtshandlungen nach dem SIFG bleibt jedoch die Gebührenentscheidung vorbehalten. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-198/2022 Se…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
AW: Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252452]
Datum
25. Juli 2022 12:10
Status
3,5 MB
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-198/2022 Sehr geehrter Herr M.*, auf Ihren Antrag vom 1. Juli 2022 erteile ich Ihnen die in Anlage (pdf-Datei) beigefügte Auskunft. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einzelne Informationen, insbesondere personenbezogene Daten Dritter (pbD), schwärzen mussten. Im Sinne eines beschleunigten Verfahrens wurde in diesen Fällen auf die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren zunächst verzichtet, da die Auskunft auch mit diesen Schwärzungen vermutlich Ihrem Informationsinteresse entspricht. Sie finden jeweils auf der Folgeseite des pdf-Dokuments einen kurzen Hinweis zum jeweiligen Grund der Schwärzung, den Sie sicherlich nachvollziehen können. Sollten Sie hierzu Rückfragen oder Einwände haben, können Sie sich gerne formlos an uns wenden. Mit Blick auf Ihre journalistische Arbeit und Ihre Ansprüche nach dem Saarländischen Mediengesetz wird von der Erhebung von Verwaltungsgebühren nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz abgesehen. Mit freundlichen Grüßen