Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz

Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252445]
Datum
1. Juli 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 252445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252445/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die Prüfung der Geeignetheit von Softwareprodukten der Firma „Palantir“ zu polize…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
WG: Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252445]
Datum
29. Juli 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die Prüfung der Geeignetheit von Softwareprodukten der Firma „Palantir“ zu polizeilichen Bedarfen und Funktionalitäten sowie rechtlichen und technisch-organisatorischen Rahmenbedingen ist im Polizeipräsidium noch nicht erfolgt. Seitens des Polizeipräsidiums gibt es keine Übereinkünfte mit dem Bayrischen Landeskriminalamt bezüglich des Einsatzes der Software "Palantir" im Sinne Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen