Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz

Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokum…
An Landeskriminalamt Bremen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252446]
Datum
1. Juli 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 252446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252446/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Landeskriminalamt Bremen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.07.2022 und beantworten diese wie folgt:…
Von
Landeskriminalamt Bremen
Betreff
WG: Bürgermail - 01.07.22 - Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252446]
Datum
25. Juli 2022 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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70,3 KB
image001.jpg
1,7 KB


Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.07.2022 und beantworten diese wie folgt: Nach einer europaweiten Ausschreibung für ein verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem (VeRA) für die Polizei hat das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) dem Unternehmen Palantir Technologies GmbH den Zuschlag erteilt. Durch den seitens des BLKA geschlossenen Vertrag sind auch die Länder sowie der Bund berechtigt, dieses System für ihre Polizeien von dem Unternehmen Palantir Technologies GmbH zu beziehen. Die Polizei Bremen wurde am 08.03.2022 durch die Pressemitteilung des BLKA über das Ergebnis der Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Da die europaweit durchgeführte Ausschreibung für die Analysesoftware, federführend für das Bund-Länder-Vorhaben Programm Polizei 20/20 (Stichwort: einheitliche Daten- und Systemlandschaft der deutschen Polizeien), durch Bayern veranlasst worden ist, besteht für die Verbundteilnehmer, einschließlich der Polizei Bremen, nun die Option, ohne erneutes Vergabeverfahren, einen eigenen Prüfprozess zur Nutzung der Datenanalysesoftware einzuleiten. Hierbei soll die Software nach Bestätigung eines vollständigen, den IT-, Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien entsprechendem Abnahmeverfahrens, durch das Bundeskriminalamt (BKA) als ein sogenanntes „Bundes VeRA“ zur Verfügung gestellt und im Nachnutzungsverfahren den Verbundteilnehmern angeboten werden. Der technische Betrieb erfolgt hierbei beim BKA. Ein entsprechender Prüfprozess, insbesondere unter Einbeziehung der Aspekte fachliche Notwendigkeit, rechtliche/technische Nutzungsvoraussetzungen und Datenschutzkonformität, wurde seitens der Polizei Bremen eingeleitet. Aktuell werden keine Palantir Produkte bei der Polizei Bremen genutzt. Seitens der Polizei Bremen gab es zudem keine Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, die den Einsatz von Palantir Produkten betreffen. In Folge dessen existieren keine Dokumente oder Kommunikation, die solche Übereinkünfte dokumentieren und zur Verfügung gestellt werden könnten. Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen Sie unter der Anschrift Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven oder unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen