Nicht-öffentliche Anhänge:
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 01.07.2022 und beantworten diese wie folgt:
Nach einer europaweiten Ausschreibung für ein verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem (VeRA) für die Polizei hat das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) dem Unternehmen Palantir Technologies GmbH den Zuschlag erteilt. Durch den seitens des BLKA geschlossenen Vertrag sind auch die Länder sowie der Bund berechtigt, dieses System für ihre Polizeien von dem Unternehmen Palantir Technologies GmbH zu beziehen. Die Polizei Bremen wurde am 08.03.2022 durch die Pressemitteilung des BLKA über das Ergebnis der Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Da die europaweit durchgeführte Ausschreibung für die Analysesoftware, federführend für das Bund-Länder-Vorhaben Programm Polizei 20/20 (Stichwort: einheitliche Daten- und Systemlandschaft der deutschen Polizeien), durch Bayern veranlasst worden ist, besteht für die Verbundteilnehmer, einschließlich der Polizei Bremen, nun die Option, ohne erneutes Vergabeverfahren, einen eigenen Prüfprozess zur Nutzung der Datenanalysesoftware einzuleiten. Hierbei soll die Software nach Bestätigung eines vollständigen, den IT-, Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien entsprechendem Abnahmeverfahrens, durch das Bundeskriminalamt (BKA) als ein sogenanntes „Bundes VeRA“ zur Verfügung gestellt und im Nachnutzungsverfahren den Verbundteilnehmern angeboten werden. Der technische Betrieb erfolgt hierbei beim BKA.
Ein entsprechender Prüfprozess, insbesondere unter Einbeziehung der Aspekte fachliche Notwendigkeit, rechtliche/technische Nutzungsvoraussetzungen und Datenschutzkonformität, wurde seitens der Polizei Bremen eingeleitet.
Aktuell werden keine Palantir Produkte bei der Polizei Bremen genutzt. Seitens der Polizei Bremen gab es zudem keine Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, die den Einsatz von Palantir Produkten betreffen. In Folge dessen existieren keine Dokumente oder Kommunikation, die solche Übereinkünfte dokumentieren und zur Verfügung gestellt werden könnten.
Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen Sie unter der Anschrift Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven oder unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße!