Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz

Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html

Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Kommu…
An Landeskriminalamt Niedersachsen Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252449]
Datum
1. Juli 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Niederschriften, die Übereinkünfte mit dem Bayerischen Landeskriminalamt bezüglich dem Einsatz von Palantir-Produkten betreffen, vgl. Presseerklärung BLKA vom 07. März 2022 https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/025971/index.html Als Journalist beziehe ich mich zusätzlich auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 252449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252449/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Landeskriminalamt Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.07.2022. Mit freun…
Von
Landeskriminalamt Niedersachsen
Betreff
WG: Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252449]
Datum
6. Juli 2022 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.07.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt Niedersachsen
Landeskriminalamt Niedersachsen Pressestelle Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl…
Von
Landeskriminalamt Niedersachsen
Betreff
WG: Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252449]
Datum
18. Juli 2022 16:48
Status
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Landeskriminalamt Niedersachsen Pressestelle Dokumente zu Übereinkünften mit Bayerischen Landeskriminalamt bzgl. Palantir-Einsatz [#252449] Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, aktuell bestehen keinerlei Überlegungen die Palantir-Software in Niedersachsen einzusetzen. Entsprechende Übereinkünfte zwischen dem Landeskriminalamt Niedersachsen und dem Bayerischen Landeskriminalamt bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen