Dokumente zum Analysewerkzeug "Enterprise Fraud Management" für die Erkennung von Leistungsmissbrauch

- Kooperationsvereinbarung mit der Generalzolldirektion über das Analysewerkzeug "Enterprise Fraud Management",
- Statistiken über aufgedeckte Fälle von Leistungsmissbrauch für alle vorliegenden Jahre.

Beide Dokumente werden in der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 30. April 2019 erwähnt: https://www.bundestag.de/resource/blob/639804/177a6c6f705506ce5e14bf7855aaed7b/03-BfA.pdf

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kooperationsvereinbarung mit der Ge…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
Dokumente zum Analysewerkzeug "Enterprise Fraud Management" für die Erkennung von Leistungsmissbrauch [#306703]
Datum
18. April 2024 19:03
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kooperationsvereinbarung mit der Generalzolldirektion über das Analysewerkzeug "Enterprise Fraud Management", - Statistiken über aufgedeckte Fälle von Leistungsmissbrauch für alle vorliegenden Jahre. Beide Dokumente werden in der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 30. April 2019 erwähnt: https://www.bundestag.de/resource/blob/639804/177a6c6f705506ce5e14bf7855aaed7b/03-BfA.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Dachwitz Anfragenr: 306703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306703/ Postanschrift Ingo Dachwitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)

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