Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive

Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal "Bundeswehr Exclusive"

- Auflistung aller Akten/Dokumente zum Dreh
- Dokumente zum Dreh wie Verträge, zeitlicher Ablauf, Sicherheitsmaßnahmen, welche Informationen gezeigt und nicht gezeigt werden dürfen, Zugangsbeschränkungen des Filmstabs, ... Sollten einzelne Dokumente zu aufwendig zu schwärzen sein, sodass hier Kosten entstehen würden, so wäre es auch in Ordnung, nur Teile zu übersenden, falls dies möglich ist, mit der Information welche Dokumente fehlen, falls dies möglich ist.

- Drehplan, mit Datumsangabe des Drehs, am besten mit Anzahl der Beteiligten Personen am Dreh (nicht deren Namen), aufgeschlüsselt nach Funktion des Filmstabs (Produktion, Kamera, Ton, Regie, ..). Falls hier der Aufwand zu hoch ist, oder die Personen immer die selben sind gerne auch nur die Info nach der Anzahl der Person und ihrer Funktion(en) bei dem Dreh. Also Kamera 2, Ton 1, Produktion 1, Anzahl Drehtage X.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 2 Follower:innen
Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum Dr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive [#195836]
Datum
24. August 2020 04:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal "Bundeswehr Exclusive" - Auflistung aller Akten/Dokumente zum Dreh - Dokumente zum Dreh wie Verträge, zeitlicher Ablauf, Sicherheitsmaßnahmen, welche Informationen gezeigt und nicht gezeigt werden dürfen, Zugangsbeschränkungen des Filmstabs, ... Sollten einzelne Dokumente zu aufwendig zu schwärzen sein, sodass hier Kosten entstehen würden, so wäre es auch in Ordnung, nur Teile zu übersenden, falls dies möglich ist, mit der Information welche Dokumente fehlen, falls dies möglich ist. - Drehplan, mit Datumsangabe des Drehs, am besten mit Anzahl der Beteiligten Personen am Dreh (nicht deren Namen), aufgeschlüsselt nach Funktion des Filmstabs (Produktion, Kamera, Ton, Regie, ..). Falls hier der Aufwand zu hoch ist, oder die Personen immer die selben sind gerne auch nur die Info nach der Anzahl der Person und ihrer Funktion(en) bei dem Dreh. Also Kamera 2, Ton 1, Produktion 1, Anzahl Drehtage X.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 195836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195836/ Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive [#195836]
Datum
22. September 2020 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 31.08.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, zu Ihrem o.g. Antrag muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür ist ein erst jetzt bemerktes Büroversehen, auf Grund dessen die Anfrage den betroffenen Fachabteilungen im Hause erst mit deutlicher Verzögerung zur Prüfung zugeleitet werden konnte. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Selbstverständlich bin ich nunmehr um schnellstmögliche Erledigung bemüht und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive [#195836]
Datum
28. September 2020 11:48
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 31.08.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 22.09.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. August 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen Folgendes zu übersenden: "Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal "Bundeswehr Exclusive" - Auflistung aller Akten/Dokumente zum Dreh - Dokumente zum Dreh wie Verträge, zeitlicher Ablauf, Sicherheitsmaßnahmen, welche Informationen gezeigt und nicht gezeigt werden dürfen, Zugangsbeschränkungen des Filmstabs, ... Sollten einzelne Dokumente zu aufwendig zu schwärzen sein, sodass hier Kosten entstehen würden, so wäre es auch in Ordnung, nur Teile zu übersenden, falls dies möglich ist, mit der Information welche Dokumente fehlen, falls dies möglich ist. - Drehplan, mit Datumsangabe des Drehs, am besten mit Anzahl der Beteiligten Personen am Dreh (nicht deren Namen), aufgeschlüsselt nach Funktion des Filmstabs (Produktion, Kamera, Ton, Regie, ..). Falls hier der Aufwand zu hoch ist, oder die Personen immer die selben sind gerne auch nur die Info nach der Anzahl der Person und ihrer Funktion(en) bei dem Dreh. Also Kamera 2, Ton 1, Produktion 1, Anzahl Drehtage X." Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Übermittlung der erbetenen Informationen gegenwärtig noch nicht möglich ist. Dies begründet sich wie folgt: Die von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Informationen berühren ggf. schützenswerte Belange Dritter (hier: solche des § 6 IFG). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen wollen, bitte ich, dies einerseits eindeutig zu erklären und zudem zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Zudem verhält es sich so, dass die angefragten Informationen in dieser Form hier nicht vorgehalten werden, sondern erst identifiziert und sodann aus mehreren Quellen extrahiert und aufbereitet bzw. zusammengestellt werden müssen. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive [#195836]
Datum
15. Oktober 2020 09:22
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 31.08.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 22.09.2020 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17-1432 vom 28.09.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, mit E-Mail vom 28. September 2020 (Bezug 4.) hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Eine Antwort darauf liegt hier noch nicht vor, so dass ich mir erlaube, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokumente zum Dreh von "DIE REKRUTINNEN" auf dem YouTube Kanal Bundeswehr Exclusive [#195836]
Datum
25. November 2020 13:24
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1432 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 24.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 31.08.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 22.09.2020 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17-1432 vom 28.09.2020 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1432 vom 15.10.2020 Sehr geehrter Herr Sachs, nachdem meine Schreiben vom 28. September 2020 (Bezug 4.) und vom 15. Oktober 2020 (Bezug 5.) unbeantwortet geblieben sind, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag vom 24. August 2020 (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen