Dokumente zum Getränkeverkauf

Dokumente (z. B. Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibung, Verträge) über Bezug, Bewerbung und Verkauf von Getränken im Bereich der gastronomischen Einrichtungen sowie an durch das Studierendenwerk Aachen betriebenen Getränkeautomaten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Getränkeverkauf [#197867]
Datum
26. September 2020 18:04
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibung, Verträge) über Bezug, Bewerbung und Verkauf von Getränken im Bereich der gastronomischen Einrichtungen sowie an durch das Studierendenwerk Aachen betriebenen Getränkeautomaten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2020 (#…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zum Getränkeverkauf [#197867]
Datum
30. Oktober 2020 01:29
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2020 (#197867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ [#197867] [#197867]
Datum
9. November 2020 11:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197867/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197867.pdf Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ [#197867] [#197867]
Datum
9. November 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020
Datum
24. November 2020 17:23
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10175/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Übersicht der Dokumente "über Bezug, Bewerbung und Verkauf von Getränken im Bereich der gastronomischen Einrichtungen sowie an durch das Studierendenwerk Aachen betriebenen Getränkeautomaten" über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zum-getrankeverkauf/ gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, [geschwärzt] Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Studierendenwerk Aachen AöR
Ihre Anfrage - Getränkeautomaten Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns mit, was Sie unter dem Begriff …
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Ihre Anfrage - Getränkeautomaten
Datum
19. Januar 2021 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns mit, was Sie unter dem Begriff "Zielaufstellung" verstehen, damit wir Ihre Antwort bearbeiten können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Bearbeitung auf Grund der aktuellen Situation verzögern wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage - Getränkeautomaten [#197867] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort, mö…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Getränkeautomaten [#197867]
Datum
20. Januar 2021 00:18
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort, möchte Sie jedoch zunächst auf die in § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW genannte Regelfrist zur Beantwortung „spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung“ verweisen, welche grundsätzlich nicht durch eine Pandemie aufgehoben wird. Diese hat Ihre Behörde bereits weit überschritten, sodass ich um eine zügige Bearbeitung des Antrages bitte. Unter „Zielaufstellung“ sind die Ziele des damit in Verbindung stehenden internen Projektes zu verstehen. Neben dem einschlägigen Zweck, Getränke in gastronomischen Betrieben anzubieten, können hierzu beispielsweise die Förderung von gesunden Produkten oder auch damit zusammenhängende Einnahmen durch Werbeflächen zählen. Eine solche wird i. d. R. zu Beginn eines Projektes aufgestellt, oft sind ausgewählte Ziele auch in der Leistungsbeschreibung im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung genannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020
Datum
25. Januar 2021 13:31
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10175/20 Mein Auskunftsersuchen vom 24.11.2020 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867] Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr geehrteAntrags…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867]
Datum
25. Januar 2021 13:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe inzwischen eine Rückmeldung der öffentlichen Stelle erhalten, in welcher diese eine Konkretisierung meiner Anfrage wünscht. Ich gehe daher davon aus, das sich der Vorgang nach meiner Antwort vom 19.01.2021 in Bearbeitung findet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867] Sehr << Anrede >> meine Informa…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867]
Datum
11. März 2021 14:47
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2020 (#197867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867] Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr << Anred…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867]
Datum
18. März 2021 16:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr << Anrede >> die öffentliche Stelle kontaktierte mich am 19.01.2021 mit einer Rückfrage in Bezug auf meine Anfrage vom 26.09.2020. Auf meine Antwort, ebenfalls vom 19.01.2021, antworte diese jedoch, auch nach einer Erinnerung vom 11.03.2021, nicht mehr. Ich bitte Sie daher nochmals um Vermittlung im o. a. Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020
Datum
26. März 2021 15:45
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10175/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], mit mail vom 24.11.2020 hatte ich Sie um Auskunft in dem vorliegenden Fall gebeten. Am 19.1. hatten Sie sich wegen einer Rückfrage an [geschwärzt] gewandt und um Verständnis dafür gebeten, dass sich die Bearbeitung auf Grund der aktuellen Situation verzögern werde. Die Rückfrage wurde am selben Tag [geschwärzt] beantwortet. Ich gehe davon aus, dass [geschwärzt] für die zeitliche Verzögerung Verständnis aufbringt, ich jedenfalls kann nachvollziehen, dass die Beantwortung von Anfragen unter den aktuellen Bedingungen erschwert ist. Gleichzeitig ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass der Antrag bereits ein halbes Jahr zurückliegt und die Monatsfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW längst verstrichen ist. Daher möchte ich Sie erneut an Ihre Informationspflicht erinnern und Sie bitten, sich kurzfristig mit [geschwärzt] in Verbindung zu setzen, um diesem eine Antwort auf seine Anfrage zu geben. Die meinerseits mit mail vom 24.11. erbetene Stellungnahme würde sich erübrigen, soweit Sie mich bei dieser Rückmeldung ins "cc" setzen würden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreihei…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867]
Datum
24. Mai 2021 19:47
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2020 (#197867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass im Rahmen dieser und weiterer Anfragen inzwischen eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867] Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr << Anrede >>
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 [#197867]
Datum
13. Juni 2021 16:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.3-10175/20 Sehr << Anrede >> zu der o. a. Vermittlungsanfrage liegt mir weiterhin, auch nach Ihrer Erinnerung vom 26.03.2021 sowie meinerseits vom 24.05.2021, keine Antwort der öffentlichen Stelle vor. Ich bitte die LDI NRW daher nochmals eindringlich um Vermittlung, da eine Reaktion seitens der öffentliche Stelle sowohl in dieser, als auch weiteren Anfragen, ausbleibt, bzw. Anfragen unzureichend beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10175/20 Mein ursprüngli…
Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 26.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.3-10175/20 Mein ursprüngliches Auskunftsersuchen vom 24.11.2020 ________________________________ Sehr Antragsteller/in ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 23. Juli 2021 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Aachen AöR
Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], Sie haben am 27.07.2021 uns t…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten
Datum
20. August 2021 14:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGIhreAnfrage-Getrnkeautomaten.eml
20,4 KB
WGIhreAnfragenachdemIFG.eml
21,3 KB
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], Sie haben am 27.07.2021 uns telefonisch gebeten Stellung zu den Anfragen Autoload und Getränkeautomaten zu nehmen. Wie Sie der Anlage entnehmen können, sind unsererseits Antworten an Sie verschickt worden. Auf unsere inhaltlichen Rückfragen, in Bezug auf unsere Mail zu den Getränkeautomaten, haben wir bislang keine Antwort von Ihnen erhalten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]>|[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], nach verschiedenen Schre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten
Datum
20. August 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], nach verschiedenen Schreiben und Telefonaten habe ich nun leider nicht mehr den Eindruck, mit der Vermittlung weiterzukommen. [geschwärzt], Sie hatten mit mail vom 19.1.2021 erläutert, was Sie unter "Zielaufstellung" verstehen - eine Antwort auf die Frage vom selben Tag ist also wohl erfolgt. Allerdings entnehme ich Ihrer mail von heute, [geschwärzt], dass zu diesem Begriff noch Erklärungsbedarf besteht. Daher empfehle ich, das Anliegen im unmittelbaren, telefonischen Gespräch zu klären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich meine Vermittlungsbemühungen einstelle, da ich überzeugt bin, dass sich die Angelegenheit bilateral und direkt einfacher und schneller klären lässt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]>; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten [#197867] Sehr [geschwärzt], eine Antwort zur Informationsfrei…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen - Autoload und Getränkeautomaten [#197867]
Datum
20. August 2021 15:14
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], eine Antwort zur Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2021 habe ich [geschwärzt] noch am 19.01.2021 zugesandt. Die erfolgreiche Zustellung der E-Mail können Sie dem untenstehenden Versandprotokoll entnehmen. Eine Antwort auf diese Nachricht, als auch die Erinnerungen vom 11.03.2021 als auch 24.05.2021, bliebt bislang aus. Den vollständigen Verlauf der Konversation finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197867 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auf meine Stellungnahme vom 20.08.2021 habe ich bislang keine Rückmeldung erhalten.…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zum Getränkeverkauf [#197867]
Datum
12. September 2021 15:17
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meine Stellungnahme vom 20.08.2021 habe ich bislang keine Rückmeldung erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Getränkeverkauf“ vom 26.09.2020 (#197867) nun bearbeitet wird? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/
Studierendenwerk Aachen AöR
Ihr Antrag über www.fragdenstaat.de Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag intensiv geprüft und können Ihrem…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Ihr Antrag über www.fragdenstaat.de
Datum
10. November 2021 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag intensiv geprüft und können Ihrem Anliegen nicht entsprechen, weil durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (§ 8 IFG NRW (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)). Bei Bezug, Bewerbung und Verkauf von Getränken gibt es meines Erachtens keinerlei besonderes Interesse der Allgemeinheit an dieser Information. Hinzu kommt, dass die genauen vertraglichen Konditionen ein Geschäftsgeheimnis der beiden Geschäftspartner sind. Mit herzlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag über www.fragdenstaat.de [#197867] Sehr << Anrede >> ich bedaure Ihre Entscheidung ins…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag über www.fragdenstaat.de [#197867]
Datum
10. November 2021 12:34
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedaure Ihre Entscheidung insbesondere in Betracht auf deren Dauer, möchte mich aber für die Antwort bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197867/