Dokumente zum Thema 'Euro-Rettung'

Ich bitte Sie, mir alle relevanten Dokumente aus Ihrem Hause zum Thema 'Euro-Rettung' zukommen zu lassen.

Dazu zählen insb. Dokumente, die im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung internationaler und bilateraler Verhandlungen erstellt wurden.

Darüber hinaus beantrage ich Auskunft über Dokumente, die evtl. Notmaßnahmen im Falle des Scheiterns der Rettungsmaßnahmen beschreiben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2012
  • Frist
    6. März 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Thema 'Euro-Rettung'
Datum
1. Februar 2012 20:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte Sie, mir alle relevanten Dokumente aus Ihrem Hause zum Thema 'Euro-Rettung' zukommen zu lassen. Dazu zählen insb. Dokumente, die im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung internationaler und bilateraler Verhandlungen erstellt wurden. Darüber hinaus beantrage ich Auskunft über Dokumente, die evtl. Notmaßnahmen im Falle des Scheiterns der Rettungsmaßnahmen beschreiben.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 01.Februar 2012 Siehe Scan
Von
Bundesministerium der Finanzen
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Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.Februar 2012
Datum
1. März 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Siehe Scan