Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

alle Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (also mit Anträgen auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises) inkl. Vorschriften, Arbeitsanweisungen, Arbeitshilfen, Schulungsunterlagen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes [#269528]
Datum
6. Februar 2023 00:01
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (also mit Anträgen auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises) inkl. Vorschriften, Arbeitsanweisungen, Arbeitshilfen, Schulungsunterlagen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269528/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ vo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes [#269528]
Datum
6. April 2023 14:59
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ vom 06.02.2023 (#269528) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort! Leider hat erst Ihre Erin…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes [#269528]
Datum
20. April 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort! Leider hat erst Ihre Erinnerung an die Ausgangsanfrage die fachlich zuständige Stelle erreicht. In Ihrer Anfrage bitten Sie um Bereitstellung aller Dokumente zum Umgang mit § 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes inkl. Vorschriften, Anweisungen, Arbeitshilfen und Schulungsunterlagen. Hiervon unterfallen lediglich Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der Veröffentlichungspflicht nach § 3 Absatz 1 und 2 HmbTG. Die zuständige Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg hat keine Erlasse, Weisungen und Hinweise in diesem Sinne zu § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erlassen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises erfolgt auf der Grundlage des StAG, der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAG-VwV) vom 13. Dezember 2000 und der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG-VAH) vom 13. November 2014 sowie anlassbezogenen Hinweisen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und einschlägiger Rechtsprechung. Diese Information erfolgt kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen