Dokumente zum verfassungswidrigen Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern
Dokumente - welche mir noch nicht vorliegen - in denen im entferntesten Sinne eine Abwägung/Erwähnung zu dem Thema erfolgt:
-Streichung des Sprachnachweises vor der Einreise (als Erteilungsvoraussetzung für ein Visum zum Ehegattennachzug)
-Verfassungswidrigkeit des Sprachnachweises als Voraussetzung zum Ehegattennachzug bei deutschen Staatsbürgern- insbesondere aber nicht ausschließlich vor dem Hintergrund zahlreicher (neuer) Ausnahmen für andere vergleichbare Personengruppen
--darunter u. a. die Bevorzugung der Ehepartner von ausländischen Fachkräften im Vergleich zu Ehepartnern von deutschen Staatsbürgern (AufenthG/Chancen-Aufenthaltsrecht)
--mit besonderem (aber nicht ausschließlichem Fokus) auf das Erfordernis "einfacher" deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise
Die angefragen Dokumente beziehen sich explizit AUCH auf eine vorherige Abwägung/Erwähnung - der bereits am 31.12.2022 umgesetzten Änderungen des AufenthG - zur verfassungswidrigen Differenzierung der Ehegatten von Fachkräften und der Ehegatten von gleichartig qualifizierten deutschen Staatsbürgern im Hinblick auf das Sprachnachweiserfordernis.
Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Dokumente in denen die Zulässigkeit der Differenzierung, die Legimitation des Differenzierungsziels, die Geeignetheit der Differenzierung, die Eforderlichkeit der Differenzierung sowie Angemessenheit der Differenzierung geprüft bzw. erwähnt wurden.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Chancen-Aufenthaltsrecht wurde bereits abgeschlossen und die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes wurden zum 31.12.2022 umgesetzt.
Der Koalitionsvertrag führt auf Seite 111 aus "Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen."
Anfrage abgelehnt
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Datum27. November 2023
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29. Dezember 2023
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