Dokumente zur Ausdehnung der Öffnungszeiten des WakeClubCologne am Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir die Dokumente zu, aus denen hervorgeht, weshalb der WakeClubCologne am Rather See vom ursprünglichen Durchführungsvertrag abweichende Öffnungszeiten anbieten darf.

Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Rather See Projektentwicklungs GbR beschränkt in den Paragraphen 6 und 7 den Betrieb der Wassersport- und Strandbadeanlage auf die Zeit bis zum Sonnenuntergang. Auf der Website des WakeClubCologne (https://wakeclubcologne.de/) wird aber in den bis einschließlich Oktober angegeben Öffnungszeiten, die die Öffnung des Badebereichs bis 21 Uhr beworben. Selbst wenn der "Badebereich" nicht die Nutzung der Wassersport- und Strandbadeanlage beinhalten sollte, so würden laut § 6 die Badegäste ab Sonnenuntergang im Dunkeln sitzen müssen. Zum Schluss der Saison, am 15. Oktober, geht die Sonne bereits um 18:42 Uhr unter.

Wurden vom Durchführungsvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen oder Genehmigungen erteilt?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir die Dokumente zu, aus …
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Dokumente zur Ausdehnung der Öffnungszeiten des WakeClubCologne am Rather See [#286523]
Datum
20. August 2023 21:31
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir die Dokumente zu, aus denen hervorgeht, weshalb der WakeClubCologne am Rather See vom ursprünglichen Durchführungsvertrag abweichende Öffnungszeiten anbieten darf. Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Rather See Projektentwicklungs GbR beschränkt in den Paragraphen 6 und 7 den Betrieb der Wassersport- und Strandbadeanlage auf die Zeit bis zum Sonnenuntergang. Auf der Website des WakeClubCologne (https://wakeclubcologne.de/) wird aber in den bis einschließlich Oktober angegeben Öffnungszeiten, die die Öffnung des Badebereichs bis 21 Uhr beworben. Selbst wenn der "Badebereich" nicht die Nutzung der Wassersport- und Strandbadeanlage beinhalten sollte, so würden laut § 6 die Badegäste ab Sonnenuntergang im Dunkeln sitzen müssen. Zum Schluss der Saison, am 15. Oktober, geht die Sonne bereits um 18:42 Uhr unter. Wurden vom Durchführungsvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen oder Genehmigungen erteilt? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky Anfragenr: 286523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286523/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dem Stadtplanungsamt liegen keine entsprechende Un…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: Dokumente zur Ausdehnung der Öffnungszeiten des WakeClubCologne am Rather See [#286523]
Datum
24. August 2023 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dem Stadtplanungsamt liegen keine entsprechende Unterlagen vor , die über Ihnen vorliegenden Durchführungsvertrag hinausgehen und welche die Öffnungszeiten der Wassersport- und Strandbadeanlage über den dort vereinbarten Rahmen erweitern. Mit freundlichen Grüßen