Dokumente zur AUTOLOAD Funktion

Dokumente zur Einführung und dem Betrieb der „AUTOLOAD“ Funktion der bargeldlosen Kartenaufladung (z. B. Besprechungsnotizen, Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibungen und Beschaffung der Software, Betriebskonzept, Sicherheitskonzept).

Senden Sie mir bitte zudem die Datenschutzerklärung und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der DSGVO zu diesem Verfahren, sowie das Impressum und die Barrierefreiheitserklärung nach § 4 Abs. 1 BITV NRW zu dem dazugehörigen Kartenserviceportal [1], zu, da diese nicht über das Portal zugänglich sind.

[1] https://kartenservice.stw.rwth-aachen.de/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur AUTOLOAD Funktion [#196668]
Datum
5. September 2020 15:33
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Einführung und dem Betrieb der „AUTOLOAD“ Funktion der bargeldlosen Kartenaufladung (z. B. Besprechungsnotizen, Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibungen und Beschaffung der Software, Betriebskonzept, Sicherheitskonzept). Senden Sie mir bitte zudem die Datenschutzerklärung und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der DSGVO zu diesem Verfahren, sowie das Impressum und die Barrierefreiheitserklärung nach § 4 Abs. 1 BITV NRW zu dem dazugehörigen Kartenserviceportal [1], zu, da diese nicht über das Portal zugänglich sind. [1] https://kartenservice.stw.rwth-aachen.de/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur AUTOLOAD Funktion [#196668]
Datum
9. Oktober 2020 07:40
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ [#196668] [#196668]
Datum
18. Oktober 2020 14:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196668/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Des Weiteren kommt die Behörde ihren Pflichten zur Bereitstellung von allgemeinen Informationen zu dem angebotenen digitalen Dienst nach § 47 DSG NRW, § 5 Abs. 1 TMG und § 4 Abs. 1 BITVNRW nicht nach. Hierüber wurde die Behörde ebenfalls mit Antragstellung am 05.09.2020 informiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196668.pdf Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ [#196668] [#196668]
Datum
19. Oktober 2020 07:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-9551/20 Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion
Datum
20. Oktober 2020 09:52
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-9551/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.09.2020 auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Ihre E-Mail vom 19.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 20.10.2020 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 20.10.2020
Datum
23. November 2020 12:26
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-9551/20 Betreff: Mein Schreiben vom 20.10.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Mein Schreiben vom 20.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 20.10.2020 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 20.10.2020
Datum
23. November 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-9551/20 Betreff: Mein Schreiben vom 20.10.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Mein Schreiben vom 20.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] [#196668] Sehr geehrteAntragsteller/in zusätzlich zu meiner Bitte um Verm…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] [#196668]
Datum
13. Dezember 2020 00:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zusätzlich zu meiner Bitte um Vermittlung gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW, welche bei Ihnen unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.11-9551/20 geführt wird, reiche ich hiermit Beschwerde nach Art. 77 DSGVO gegen das Studierendenwerk Aachen AöR ein. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196668/ Ich bin der Meinung, dass die o. a. Behörde meine Rechte verletzt, da sie Ihren Veröffentlichungspflichten gemäß § 47 DSG NRW nicht nachkommt und mich so als betroffenem nicht in einem erforderlichen Maße über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten aufklärt. Auf eine Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW, welche auch diese Informationen beinhaltet, reagierte die Behörde binnen drei Monaten nicht, ebenso blieb eine Vermittlungsanfrage durch das LDI NRW durch diese bisher unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 196668.pdf Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] [#196668] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.12.2020 wird hiermit bestäti…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] [#196668]
Datum
14. Dezember 2020 06:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 23.11.2020 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 23.11.2020
Datum
21. Dezember 2020 14:51
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-9551/20 Betreff: Mein Schreiben vom 23.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Mein Schreiben vom 3.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668 Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-9551/20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668
Datum
20. Januar 2021 07:36
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.11-9551/20 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort zu Ihrem IFG-Antrag. Ich hatte der auskunftspflichtigen Stelle versehentlich eine falsche E-Mail von Ihnen übermittelt und bitte das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668 [#196668] Az.: 209.2.3.1.11-9551/2…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668 [#196668]
Datum
23. Januar 2021 23:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.1.11-9551/20 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 20.01.2021 und kann Ihnen mitteilen, dass die auskunftspflichtige Stelle mir inzwischen eine Antwort für zwei meiner Anfragen zugesandt hat. Die in dieser Vermittlungsanfrage behandelte Anfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) wurde bislang jedoch nicht beantwortet. Zusätzlich habe ich in Ihrem Hause zum vorgenannten Fall am 13.12.2020 eine Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO eingereicht, deren Eingang mit am 14.12.2020 bestätigt wurde. Hierzu liegen mir jedoch bislang keine weiteren Informationen zur Bearbeitung und noch kein Aktenzeichen vor. Ich bitte Sie daher um Auskunft über den Bearbeitungsstand dieser Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668 [#196668] Sehr << Anrede >…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion'19668 [#196668]
Datum
13. Februar 2021 22:14
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] Sehr << Anrede >> meine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO im …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668]
Datum
13. Februar 2021 22:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO im Zusammenhang mit der Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 13.12.2020 (#196668) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Eine Eingangsbestätigung erhielt ich bereits am 14.12.2020, ein Aktenzeichen wurde mir jedoch bislang nicht bekannt gegeben. Ich möchte Sie bitten, mich über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668]
Datum
15. Februar 2021 07:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.02.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Zur E-Nr.: 11174/20 - Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668] Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails zu Ihrer Besc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zur E-Nr.: 11174/20 - Beschwerde nach Art. 77 DSGVO [#196668]
Datum
18. Februar 2021 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails zu Ihrer Beschwerde landen immer hier im Referat 2. Dieses Referat ist aber für Beschwerden nach Art. 77 DSGVO zu Ihrer Angelegenheit nicht zuständig. Ihr Vorgang wurde am 14.01.2021 vom Referat 4 übernommen. Ich habe Ihre Erinnerungen dorthin weitergeleitet. Bitte senden Sie datenschutzrechtlichen Beschwerden nicht über diese Plattform, sondern über unsere Internetseite und nutzen den entsprechende Formular! https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Formulare-und-Meldungen/Inhalt2/Beschwerde/Beschwerdeformular.html Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO) ; Ihre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO) ; Ihre Beschwerde vom 14.12.2020
Datum
22. Februar 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 41.2.5.1 – 11174/20 (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); Ihre Beschwerde vom 14.12.2020 ________________________________ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 14.12.2020, die unter o.g. Aktenzeichen geführt wird. Ich bitte um Beachtung, dass Ihr IFG-Antrag weiterhin von [geschwärzt], [geschwärzt] unter dem AZ 209.2.3.11-9551/20 bearbeitet wird. Sie haben Ihre IFG-Eingabe über die Plattform von "FragDenStaat" gestellt. Diese Plattform bietet z.B. Hilfe zu Fragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Darüber hinaus haben Sie die vorliegende Eingabe um eine Beschwerde gemäß Art. 77 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) ergänzt. Bei Beschwerden befasst sich die Aufsichtsbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Eingang (siehe Art. 78 Abs. 2 DS-GVO) mit der Beschwerde. Da der vorliegenden Sachverhalt für mich noch nicht eindeutig ist, bitte ich, mir folgende Fragen zu beantworten. 1. Zu Ihrer Web-Adresse https://kartenservice.stw.rwth-aachen.de/KartenService/#home kann ich ein Portal aufrufen. Gibt es über das Portal hinaus weitere Informationsmöglichkeiten zu dem „Kartenservice“ über Web, über die Homepage der RWTH-Aachen, oder ggfs. weitere schriftliche Informationen? 2. Sind Sie Kunde des Portals, bzw. besteht eine Vertragsbeziehung? 3. Wer ist verantwortliche Stelle? 4. Bitte schildern Sie, in welchen Rechten Sie sich verletzt fühlen. Des Weiteren würde ich gerne die Beschwerde unter einer persönlichen E-Mail Adresse bzw. postalischen Adresse mit Ihnen führen, da die Beschwerde und Sachverhaltsaufklärung nicht unter dem Fokus der Informationsfreiheit zu sehen sind, sondern nur Sie zunächst persönlich betrifft. Für Rückfragen stehe ich derzeit bevorzugt über E-Mail zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
AW: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); Ihre Beschwerde vom 14.12.2020
Datum
17. März 2021
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
-- per privater E-Mail Adresse -- Az.: 41.2.5.1 – 11174/20 Sehr [geschwärzt], ich möchte mich zunächst für die verspätete Antwort entschuldigen. Ihre Fragen vom 22.02.2021 zum o. a. Verfahren beantworte ich wie folgt: 1. Weiterführende Informationen zum Verfahren „AUTOLOAD“ finden sich m. W. n. ausschließlich auf der Webseite des Studierendenwerk Aachen AöR [1]. Darüber hinausgehende Informationen seitens der Aachener Hochschulen betreffen lediglich die Karte als solches zu organisatorischen Zwecken, beispielsweise zur Handhabung der Karte [2]. Als Informaitonen in gedruckter Form liegt mir lediglich ein SEPA-Lastschriftmandat zwischen mir und dem Studierendenwerk Aachen AöR vor. 2. Ich bin als eingeschriebener Student Kunde des Studierendenwerk Aachen AöR und nutze sowohl [geschwärzt], als auch die damit verbundende Dienstleistung „AUTOLOAD“ des Studierendenwerk Aachen AöR. 3. Verantwortliche Stelle für die Funktion „AUTOLOAD“ ist das Studierendenwerk Aachen AöR, Pontwall 3, 52062 Aachen. [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] 4. Ich bin der Meinung, dass die o. a. öffentliche Stelle meine Rechte verletzt, da sie Ihren Veröffentlichungspflichten gemäß § 47 DSG NRW nicht nachkommt und mich so als Betroffenen nicht in einem erforderlichen Maße über die Verarbeitung und Speicherdauer meiner personenbezogenen Daten aufklärt. Auf eine Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 05.09.2020 [5], welche auch die datenschutzrechtlich relevanten Dokumente betrifft, reagierte die öffentliche Stelle bislang nicht. Ebenso blieb eine Vermittlungsanfrage durch das LDI NRW, welche unter dem Aktenzeichen 209.2.3.11-9551/20 geführt wird, bisher unbeantwortet. Für das weitere Verfahren stehe ich Ihnen vorzugsweise per E-Mail unter [geschwärzt] oder auch Postalisch unter folgender Anschrift zur Verfügung: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/Gastronomie/bargeldlose-zahlung/autoload.html [2] https://www.fh-aachen.de/hochschule/fhkarte/studierende [3] https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/Datenschutz.html [4] [geschwärzt] [5] https://fragdenstaat.de/a/196668
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO); Ihre Beschwerde vom 14.12.2020 [#196668]
Datum
18. März 2021 11:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.1.11-9551/20 Sehr << Anrede >> auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) habe ich bislang, trotz Ihrer mehrmaligen Bitte um Beantwortung, keine Antwort durch die öffentliche Stelle erhalten. Die gesetzlich Frist ist mittlerweile um 161 Tage überschritten. Ich bitte um Informationen zum weiteren Vorgehen. Liegen Ihnen in dieser Sache bereits neue Informationen der öffentlichen Stelle vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion 209.2.3.1.11-9551/20 Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-9551/20 Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion
Datum
24. März 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-9551/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] vom 05.09.2020 auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Sehr [geschwärzt], offensichtlich ist mir hier ein Fehler unterlaufen und ich habe die Antwort falsch zugeordnet. Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe den Vorgang daher noch einmal gegenüber der öffentlichen Stelle aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO) ; Ihre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO) ; Ihre Beschwerde vom 14.12.2020
Datum
30. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Az.: 41.2.5.1-11174/20 Sehr Antragsteller/in ich danke für Ihre E-Mail. Ich habe mich an das Studierendenwerk Aachen AöR gewandt und um Stellungnahme gebeten, um den Sachverhalt datenschutzrechtlich beurteilen zu können. Bis ich eine Rückmeldung habe, darf ich um Ihre Geduld bitten. Mit freundlichem Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 24.03.2021 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 24.03.2021
Datum
14. Mai 2021 07:22
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-9551/21 Betreff: Mein Schreiben vom 24.03.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag vom 05.09.2020 auf Zugang zu Dokumenten zur AUTOLOAD Funktion Sehr Antragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Schreiben vom 24.03.2021 [#196668] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dok…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 24.03.2021 [#196668]
Datum
24. Mai 2021 19:53
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 228 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise Sie freundlich darauf hin, dass im Rahmen dieser und weiterer Anfragen inzwischen eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich ist. Auch sind die Fristen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO inzwischen weit überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Az.: 41.2.5.1-11174/20 Sehr [geschwärzt], als Student der [geschwärzt] Aachen, der die [geschwärzt] des Studie…
Az.: 41.2.5.1-11174/20 Sehr [geschwärzt], als Student der [geschwärzt] Aachen, der die [geschwärzt] des Studierendenwerk Aachen AöR nutzt, haben Sie sich mit einer Beschwerde gegen das Studierendenwerk Aachen AöR an mich gewandt. Sie fühlen sich in Ihren Rechten verletzt, da die o.g. verantwortliche Stelle gegen die Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO bzw. § 47 DSG NRW in Bezug auf das Verfahren „AUTOLOAD“ der [geschwärzt] nicht nachgekommen sei. Mir liegt die Stellungnahme der verantwortlichen Stelle vor, in der diese einräumt, dass im Zusammenhang des bargeldlosen Zahlens (AUTOLOAD-Verfahrens) die gebotenen datenschutzrechtlichen Informationen zeitweise nicht mit dem erforderlichen verfahrensspezifischen Inhalt und in entsprechend verfahrenstechnisch gekennzeichneter Form verfügbar waren, was dazu führt, dass die Betroffenen insoweit nicht über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sachgerecht informiert wurden. Zwar sei der Ablauf des AUTOLOAD-Verfahrens ausführlich beschrieben und stets elektronisch (https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/Gastronomie/bargeldlose-zahlung/autoload.html) und auch mittels ausliegender Flyer allen interessierten Personen zugänglich gewesen, aber auch hier wird eingeräumt, dass die gegebenen datenschutzrechtlichen Hinweise nicht den Anforderungen der DS-GVO entsprechen. Das Studierendenwerk hat bestätigt, dass die ausgelegten Flyer eingesammelt und vernichtet worden seien. Die verantwortliche Stelle weist in diesem Zusammenhang auf das Zusammenspiel zwischen die über den o.g. Link verfügbaren Informationen einerseits, welche den Interessierten in materiell sehr nachvollziehbarer Form über Abläufe, Beteiligte und in diesem Zusammenhang auch über die Verarbeitung der Daten informiert und auf der anderen Seite der Datenschutzerklärung, welche in datenschutzrechtlich gebotener Form über die erforderlichen und für den Interessierten wesentlichen Aspekte des Datenschutzes – insbesondere die Betroffenenrechte informiert. Diese seien im Footer der Website https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/Datenschutz.html aufrufbar. Inzwischen hat die verantwortliche Stelle die gebotenen Informationen zum AUTOLOAD-Verfahren unter Ziffer 7 in der Datenschutzerklärung integriert. Darüber hinaus findet sich ein Hinweis auf diese Information auch in der Ablaufbeschreibung, sodass Interessierte am Verfahren zugleich auch auf die verfügbaren Informationen zum Datenschutz hingewiesen werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass hier ein Datenschutzverstoß gemäß Art. 58 Abs. 1 lit d) DS-GVO vorlag. Da die verantwortliche Stelle Ihre Datenschutzhinweise nachgebessert hat und mir zum derzeitigen Zeitpunkt keine anderweitigen datenschutzrechtlichen Beschwerden über den Verantwortlichen eingegangen sind, belasse ich es diesmal bei o.g. Hinweis. Den Vorgang habe ich geschlossen. Dies betrifft nicht Ihre Anfrage nach §§ 4, 5 IFG NRW vom 05.09.2020, die von [geschwärzt] unter dem Aktenzeichen AZ 209.2.3.11-9551/20 geführt wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auch nach über einem Jahr habe ich bislang keinerlei Antwort von Ihnen auf meine I…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur AUTOLOAD Funktion [#196668]
Datum
12. September 2021 15:11
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch nach über einem Jahr habe ich bislang keinerlei Antwort von Ihnen auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur AUTOLOAD Funktion“ vom 05.09.2020 (#196668) erhalten. Ich bitte Sie daher nochmals um Bescheidung der Anfrage und Herausgabe der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/
Studierendenwerk Aachen AöR
Autoload Sehr Antragsteller/in aufgrund erheblicher personeller Veränderungen im Studierendenwerk hat sich die Bea…
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Autoload
Datum
6. Dezember 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund erheblicher personeller Veränderungen im Studierendenwerk hat sich die Bearbeitung dieser Anfrage leider sehr verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen. Im Einzelnen zu Ihrer Anfrage: Bei der eingesetzten Software handelt es sich um ein Standardmodul der Warenwirtschafts- und Buchhaltungssoftware der Firma teleos. Die entsprechenden Programme werden bereits seit über 20 Jahren eingesetzt und das Autoloadmodul als Update standardmäßig den Anwendern zur Verfügung gestellt. Insoweit sind Unterlagen zur Einführung nicht vorhanden. In der Anlage finden Sie jedoch: - den entsprechenden Ausschnitt aus dem tl1-Handbuch, - das Verzeichnis zur Verarbeitungstätigkeit - Kopie des allgemeinen Flyers zu Autoload nebst link zur vollständigen Datenschutzerklärung. Da es sich bei dem Studierendenwerk Aachen AöR uns unserer Sicht nicht um einen "Träger öffentlicher Belange" handelt, die auf bundesgesetzlicher Ebene in § 4 BauGB definiert werden, ist die BITV NRW nicht auf das Studierendenwerk anwendbar. Da mir das Thema des barrierefreien Zugangs zu den Internetangeboten des Studierendenwerks wichtig ist, werden wir uns dieses Themas bei dem nächsten Relaunch der Seite, das bis Ende 2023 erfolgen soll, berücksichtigen. Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Autoload [#196668] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die abschließende Bearbeitung meiner An…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Autoload [#196668]
Datum
9. Dezember 2021 22:54
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die abschließende Bearbeitung meiner Anfrage und die ausführlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Autoload [#196668] Az.: 209.2.3.1.11-9551/21 Sehr << Anrede >> in dem o. a. Verfahren liegt mir …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Autoload [#196668]
Datum
9. Dezember 2021 22:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 209.2.3.1.11-9551/21 Sehr << Anrede >> in dem o. a. Verfahren liegt mir zwischenzeitlich eine Antwort der öffentlichen Stelle vor. Ich betrachte das Verfahren daher als abgeschlossen an und bedanke mich für Ihre Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196668/