Dokumente zur Digitalisierung an Schulen

Alle Dokumente, die Werte zur Digitalisierung an deutschen Schulen in den beinhalten.
Bitte schlüsseln Sie die Werte (wenn möglich) nach Bundesland, Schulart und Jahr auf.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente, die Werte zur Digital…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Digitalisierung an Schulen [#282985]
Datum
2. Juli 2023 19:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die Werte zur Digitalisierung an deutschen Schulen in den beinhalten. Bitte schlüsseln Sie die Werte (wenn möglich) nach Bundesland, Schulart und Jahr auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Digitalisierung an Schulen“ vom 02.07.2023 (#282985)…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur Digitalisierung an Schulen [#282985]
Datum
2. Oktober 2023 18:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Digitalisierung an Schulen“ vom 02.07.2023 (#282985) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten am 2. Juli 2023 die gleichlautenden IFG-Anträge mit den Nummer…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Dokumente zur Digitalisierung an Schulen [#282985]
Datum
4. Oktober 2023 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
awdokumentezurdigitalisierunganschulen.eml
325,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten am 2. Juli 2023 die gleichlautenden IFG-Anträge mit den Nummern #282984 und #282985 gestellt und per Mail am 11.07. bestätigt, dass beide Anfragen identisch sind. Ihre IFG Anfrage wurde mit der beigefügten Mail am 10.08.2023 auch mit dem Hinweis auf den identischen Inhalt der beiden IFG-Anfragen #282984 und #282985 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen