Dokumente zur Entlastungsallianz

sämtliche Dokumente zur Koordination des Gesamtprozesses der Entlastungsallianz der beim Staatsministerium angesiedelten Geschäftsstelle Entlastungsallianz

[1] "Die beim Staatsministerium angesiedelte Geschäftsstelle Entlastungsallianz koordiniert den Gesamtprozess.", siehe https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/verwaltungsmodernisierung-und-buerokratieabbau/entlastungsallianz-fuer-baden-wuerttemberg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumente zur Koordinati…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Entlastungsallianz [#303841]
Datum
22. März 2024 08:19
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente zur Koordination des Gesamtprozesses der Entlastungsallianz der beim Staatsministerium angesiedelten Geschäftsstelle Entlastungsallianz [1] "Die beim Staatsministerium angesiedelte Geschäftsstelle Entlastungsallianz koordiniert den Gesamtprozess.", siehe https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/verwaltungsmodernisierung-und-buerokratieabbau/entlastungsallianz-fuer-baden-wuerttemberg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303841/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG betreffend Dokumente zur Koordination des Gesamtprozesses der Entlastungsallianz…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG betreffend Dokumente zur Koordination des Gesamtprozesses der Entlastungsallianz
Datum
22. April 2024 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Entlastungsallianz“ [#303841]
Datum
23. April 2024 09:05
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303841/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da das Staatsministerium bei der Koordination der Entlastungsallianz laut eigener Aussage keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies ist aus meiner Sicht wegen zwei Gründen falsch: Zum einen gilt die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben nur für Vereinigungen, die nicht unter die ersten drei Auflistungspunkte § 2 (1) fallen, und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, wie ein Staatsministerium und damit das "Amt/Behörde" des Ministerpräsidenten keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303841.pdf - 2024-04-22_1-2024-04-15lifgantragname-antwortschreiben-final-docx.pdf Anfragenr: 303841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303841/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Entlastungsallianz“ [#303841]
Datum
23. April 2024 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen