Dokumente zur Entscheidung des Stopps der Impfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca

sämtliche Ihrem Ministerium vorliegende Dokumente, die zur Entscheidung des Gesundheitsministers Manne Lucha geführt haben, die Impfungen mit dem Impfstoff von Astra Zeneca zu stoppen, dies meint insbesondere Kommunikation mit der Landesregierung oder anderen Stellen wie dem Paul-Ehrlich-Institut, sofern vorhanden; welche Abwägungen dabei getroffen wurden sowie Dokumente zu den vorhergesehenen Konsequenzen (z.B. wieviele Todesfälle die Entscheidung verursacht oder verhindern wird, insb. im Zuge der Aussage von Lucha in der aktuellsten PM, "Der Gesundheitsschutz der Menschen steht über allem")

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Ihrem Minister…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Entscheidung des Stopps der Impfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca [#215197]
Datum
15. März 2021 19:30
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Ihrem Ministerium vorliegende Dokumente, die zur Entscheidung des Gesundheitsministers Manne Lucha geführt haben, die Impfungen mit dem Impfstoff von Astra Zeneca zu stoppen, dies meint insbesondere Kommunikation mit der Landesregierung oder anderen Stellen wie dem Paul-Ehrlich-Institut, sofern vorhanden; welche Abwägungen dabei getroffen wurden sowie Dokumente zu den vorhergesehenen Konsequenzen (z.B. wieviele Todesfälle die Entscheidung verursacht oder verhindern wird, insb. im Zuge der Aussage von Lucha in der aktuellsten PM, "Der Gesundheitsschutz der Menschen steht über allem")
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215197/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
AZ 1S-1443.1-400/3 Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragstell…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Dokumente zur Entscheidung des Stopps der Impfung mit dem Impfstoff von Astra Zeneca
Datum
23. März 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ 1S-1443.1-400/3 Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen vom 15.3.2021 darf ich wie folgt beantworten. Das Ministerium für Soziales und Integration wurde am 15.03.2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit informiert, dass die Bundesregierung aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aussetzt. Nach neuen Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Die schriftliche Stellungnahme des PEI ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente