Dokumente zur Erstellung der Hamburger Karte „Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen“ vom Oktober 2020
ehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Anfrage an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration bezüglich der Sechzehnte Verordnungzur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 10. Oktober 2020 gestellt, in der ich um die Übersendung der erhobenen Daten (wie mir mitgeteilt wurde durch Bezirksämter und Polizei) zur Erstellung der Karte „Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen“ gebeten habe.
Die Behörte für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration konnte mir die erbetenen Unterlagen nicht zusenden und hat mich daher u.a. an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg verwiesen.
Daher möchte ich Sie heute bitten, mir alle erhobenen Daten (ZDF), Dokumente, aus den Daten abgeleitete Beschlüsse, Protokolle, Mailverkehr usw. zur Verfügung zu stellen, die zur Erstellung der Karte „Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen“ beigetragen haben. Hier insbesondere die Erhebung des Publikumsverkehrs an den besagten Straßen und Plätzen, Teilen von Straßen und Plätzen bzw. einzelnen Hausnummern.
Ich wurde auch an die kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (fraktionslos (FDP) vom 30.12.21 verwiesen, in der jedoch die Frage 1 (Aufgrund welcher konkreten Zahlen machte Bürgermeister Tschentscher die Angaben auf der Landespressekonferenz am 9. November 2021?) jedoch in Hinblick auf die konkreten Zahlen nicht beantwortet wurden. Mir geht es u.a. um die konkreten Zahlen, die durch Bezirksämter und Polizei erhoben wurden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration oder am mich.
Vielen Dank.
Ergebnis der Anfrage
Festzustellen ist, dass die Karte „Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen“ in Hamburg aufgrund von Einschätzungen der Polizei und nicht aufgrund von tatsächlichen Datenerhebungen erstellt wurde. Damit liegt keine faktische Datengrundlage vor. Einschätzung ist eine Interpretation eines Sachverhaltes mit einer persönlichen Note. Der Sachverhalt wurde nicht durch Daten ermittelt und die persönliche Note ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Damit wurden Richtlinien geschaffen, die zumindest zum Teil von perönlichen Befindlichkeiten (vielleicht auch der persönlichen Tagesform) der rückmeldenden Personen abhingen. Aufgrund dieser Einschätzungen werden jetzt Bußgeldverfahren vor Gerichten verhandelt und damit die Einschätzungen von den Gerichten manifestiert.
Auf meine weiteren Anfragen nach abgeleitete Beschlüssen, Protokolle, Mailverkehr wurde nicht eingegangen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. September 2023
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6. Oktober 2023
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