Dokumente zur Jugendkulturkarte des Landes Berlin

Planungsdokumente zur möglichen Jugendkulturkarte für das Jahr 2024

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planun…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Jugendkulturkarte des Landes Berlin [#286271]
Datum
16. August 2023 15:39
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsdokumente zur möglichen Jugendkulturkarte für das Jahr 2024
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286271/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Akteneinsicht/-auskunft nach d…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Re: Dokumente zur Jugendkulturkarte des Landes Berlin [#286271]
Datum
24. August 2023 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image009.jpg
466 Bytes
image010.jpg
434 Bytes
image011.jpg
482 Bytes
image012.png
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Akteneinsicht/-auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hinsichtlich der Planungen zur Jugendkulturkarte in 2024. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Drucksache 19/15661, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) und die Antwort des Senats zu Frage 11. Um Aussagen über eine Neuauflage der Jugendkulturkarte treffen zu können, muss zunächst die Evaluation der Jugendkulturkarte durch die hiermit beauftragte Kulturprojekte Berlin GmbH abgeschlossen sein. Dies steht derzeit noch aus. Ich bitte daher um Verständnis, dass aktuell keine Planungsunterlagen zur Jugendkulturkarte für das Jahr 2024 vorliegen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen