Dokumente zur Norm § 353 Nr. 3 StGB
Sämtliche Informationen (Konzepte, Vorlagen, Vermerke, interner Schriftverkehr) in Bezug auf eine juristischen Einschätzung oder angestrebte Reform der Norm § 353 Nr. 3 StGB
Ergebnis der Anfrage
Korrektur: In der Anfrage war gemeint Vorschrift §353d Nummer 3 StGB. „Die Koalitionsparteien haben vereinbart, das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit; Berechtigung und Wertungswiderspruche zu überprüfen und dabei einen Fokus auf historisch überholte Strafatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu legen (vgl. Seite 106 des Koalitionsvertrages). Der Tatbestand des § 353d ·StGB ist Gegenstand aktueller Diskussionen“
Anfrage abgelehnt
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Datum28. Februar 2024
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3. April 2024
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