Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke
- Anfrage an:
- Hansestadt Lübeck
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 9. Februar 2020 - 1 Jahr her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
sämtliche Dokumente und Auswertungen zur vierwöchigen Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke im April 2017, sowie die Aufstellung der Kosten für die Wechselampel zur Laufzeit (April 2017 bis Oktober 2019).
Korrespondenz
-
Frist – 09.02.2020
- 10. Jan 2020
- 16. Jan
- 23. Jan
- 29. Jan
- 11. Feb 2020
- Von
- Anja Lorenz
- Betreff
- AW: Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke [#169391]
- Datum
- 19. Dezember 2019 17:41
- An
- Hansestadt Lübeck
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Sehr geehrte [geschwärzt],
meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke“ vom 28.10.2019 (#169391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Anfragenr: 169391
Antwort an: [geschwärzt]
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…
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- Von
- Anja Lorenz
- Betreff
- Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke [#169391]
- Datum
- 10. Januar 2020 12:28
- An
- Hansestadt Lübeck
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte [geschwärzt],
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente und Auswertungen zur vierwöchigen Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke im April 2017, sowie die Aufstellung der Kosten für die Wechselampel zur Laufzeit (April 2017 bis Oktober 2019).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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- Von
- Anja Lorenz
- Betreff
- AW: Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke [#169391]
- Datum
- 11. Februar 2020 11:14
- An
- Hansestadt Lübeck
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrte [geschwärzt],
meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Testphase der Wechselampel an der Possehlbrücke“ vom 10.01.2020 (#169391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Anfragenr: 169391
Antwort an: [geschwärzt]
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