Dokumentenmanagement der Poststelle Jobcenter Märkischer Kreis

Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit vom 02.10.2014 hält das Jobcenter Märkischer Kreis am Standort Iserlohn 58636 Iserlohn, Friedrichstr. 59–61 6 Faxgeräte vom Typ Laserfax Brother 2820 bereit.

Unter der Adresse Iserlohn 58636 Iserlohn, Brausestr. 13–15, sind drei weitere Geräte gleichen Tys aufgestellt. Diese Geräte erstellen automatisch Fax-Journale.

Zur Überprüfung der Sorgfaltspflicht im Dokumentenmanagement der Poststelle wird um die Übersendung folgender Fax-Journale des Faxgerätes mit der Nummer 02371 905-799 gebeten.

Ein Journal von Mitte Januar 2006, ein Journal von Mitte Oktober 2009, ein Journal von Mitte Juni 2011 und ein Journal von Mitte Januar 2013.

Fax-Journale gehören zu den amtlichen Dokumenten und sind vom IFG umfasst. Sofern die Journale anstelle der Rufnummer reale Namen ausweisen, dürfen diese selbstverständlich geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

Die Sachbearbeiterin gibt vor, dass Sende-/Empfangsprotokolle nicht länger als 1 Jahr vorgehalten werden.
Wenn man bedenkt, dass Verfahren des Jobcenters Märkischer Kreis z.T. 4 bis 5 Jahre dauern und Faxprotokolle immer wieder zur Beweissicherung dienen, so ist logischer davon aus zu gehen, dass die Protokolle tatsächlich länger vorgehalten werden.
Muster:
http://www.beispielklagen.de/Klage012/2…

Außerdem ist eine digitalisierte Sicherung zu vermuten.

Persönlich glaube ich die Antwort nicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Information…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentenmanagement der Poststelle Jobcenter Märkischer Kreis [#9727]
Datum
10. Mai 2015 01:04
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit vom 02.10.2014 hält das Jobcenter Märkischer Kreis am Standort Iserlohn 58636 Iserlohn, Friedrichstr. 59–61 6 Faxgeräte vom Typ Laserfax Brother 2820 bereit. Unter der Adresse Iserlohn 58636 Iserlohn, Brausestr. 13–15, sind drei weitere Geräte gleichen Tys aufgestellt. Diese Geräte erstellen automatisch Fax-Journale. Zur Überprüfung der Sorgfaltspflicht im Dokumentenmanagement der Poststelle wird um die Übersendung folgender Fax-Journale des Faxgerätes mit der Nummer 02371 905-799 gebeten. Ein Journal von Mitte Januar 2006, ein Journal von Mitte Oktober 2009, ein Journal von Mitte Juni 2011 und ein Journal von Mitte Januar 2013. Fax-Journale gehören zu den amtlichen Dokumenten und sind vom IFG umfasst. Sofern die Journale anstelle der Rufnummer reale Namen ausweisen, dürfen diese selbstverständlich geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Eingangsbestätigung IFG #9727
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Eingangsbestätigung IFG #9727
Datum
11. Mai 2015 08:04
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Märkischer Kreis
IFG- Dokumentenmanagement
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG- Dokumentenmanagement
Datum
10. Juni 2015 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen