Dokumentenmanagement der Poststelle Jobcenter Märkischer Kreis
Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit vom 02.10.2014 hält das Jobcenter Märkischer Kreis am Standort Iserlohn 58636 Iserlohn, Friedrichstr. 59–61 6 Faxgeräte vom Typ Laserfax Brother 2820 bereit.
Unter der Adresse Iserlohn 58636 Iserlohn, Brausestr. 13–15, sind drei weitere Geräte gleichen Tys aufgestellt. Diese Geräte erstellen automatisch Fax-Journale.
Zur Überprüfung der Sorgfaltspflicht im Dokumentenmanagement der Poststelle wird um die Übersendung folgender Fax-Journale des Faxgerätes mit der Nummer 02371 905-799 gebeten.
Ein Journal von Mitte Januar 2006, ein Journal von Mitte Oktober 2009, ein Journal von Mitte Juni 2011 und ein Journal von Mitte Januar 2013.
Fax-Journale gehören zu den amtlichen Dokumenten und sind vom IFG umfasst. Sofern die Journale anstelle der Rufnummer reale Namen ausweisen, dürfen diese selbstverständlich geschwärzt werden.
Ergebnis der Anfrage
Die Sachbearbeiterin gibt vor, dass Sende-/Empfangsprotokolle nicht länger als 1 Jahr vorgehalten werden.
Wenn man bedenkt, dass Verfahren des Jobcenters Märkischer Kreis z.T. 4 bis 5 Jahre dauern und Faxprotokolle immer wieder zur Beweissicherung dienen, so ist logischer davon aus zu gehen, dass die Protokolle tatsächlich länger vorgehalten werden.
Muster:
http://www.beispielklagen.de/Klage012/2…
Außerdem ist eine digitalisierte Sicherung zu vermuten.
Persönlich glaube ich die Antwort nicht.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Mai 2015
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12. Juni 2015
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