Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wünsche Informationen zum (geplanten) Funktionsumfang der Beihilfe-App. Konkret habe ich folgende Anliegen:
In der Beihilfe-App ist es nicht möglich digitalisierte Dokumente einzureichen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Hotline sei eine solche Funktion in absehbarer Zeit auch nicht vorgesehen, obgleich sie technisch einfach zu realisieren sei.
Viele Arztpraxen steigen zunehmend auf eine digitale Rechnungsstellung um, damit Papier und Portokosten gespart werden können. Ein solcher Umstieg ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen auch sinnvoll. Die Beihilfe-App reduziert auf ähnliche Weise Kosten in den selben Bereichen. Dass nun bereits digitalisierte Dokumente erst ausgedruckt werden sollen, um sie dann mit Hilfe der Beihilfe-App wieder zu digitalisieren, ist nicht nachvollziehbar.
Mit welcher Begründung ist eine solche Funktion nicht vorgesehen? Welche Stelle ist dafür verantwortlich und könnte diesen Zustand beheben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 283587
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