Dokumentenvermittlung per Internet
welche Rechtsgrundlage erlaubt es Firmen für die Vermittlung von Dokumenten bei Behörden, hier exemplarisch Standesamt, Kosten zu berechnen, die die Kosten einer direkten Anfrage und Bestellung bei dem zuständigen Standesamt entsprechen -- oder sogar übersteigen? Eine Übersendung von Urkunden durch das Standesamt unterbleibt. Die Standesämter schreiben die Person an und teilen ihnen mit, dass ausschließlich deren eigenen Formulare zur Anwendung kommen. Ebenfalls gelten ausdrücklich die eigenen Bankverbindungen als zulässig.
Des Weiteren fügen die unseriösen Firmen irgendwo in den AGBs, bzw. in den Datenschutzrichtlinien folgenden Passus ein, der es ihnen erlaubt, das Widerrufsrecht außer Kraft zu setzen:
„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere."
welche Fraktionen des Bundestages dies mitgetragen/durchgewunken haben. Weiters ist es interessant zu erfahren, welche maßgeblichen Fraktionen/Institutionen/Lobbyistenverbände/Personen das bisherige Widerrufsrecht dahingehend geändert haben, damit unseriöse Firmen mit ihrem Vorgehen nicht behelligt werden können! Des Weiteren ist es für mich wichtig, welche weiteren Institutionen und oder Personen besonders Einfluss auf die Entscheidung der Legislative genommen haben!
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. Dezember 2021
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25. Januar 2022
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