Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Anfrage an: Audi BKK

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
Audi BKK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189165/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Audi BKK
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail. Sie erhalten baldmöglichst…
Von
Audi BKK
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
18. Juni 2020 12:56
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.audibkk.de<http://www.audibkk.de> Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail Adresse. Ihr Audi BKK Team
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und…
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
31. Juli 2020 00:35
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ vom 17.06.2020 (#189165) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189165/
Audi BKK
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail. Sie erhalten baldmöglichst…
Von
Audi BKK
Betreff
AW: AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
31. Juli 2020 11:53
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter www.audibkk.de<http://www.audibkk.de> Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail Adresse. Ihr Audi BKK Team
Audi BKK
Informationssicherheitsanfrage Benachrichtigung über Sichere E-Mail Sie haben eine verschlüsselte E-Mail von &quo…
Von
Audi BKK
Betreff
Informationssicherheitsanfrage
Datum
4. August 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
secure-email.html
44,8 KB
headerLogo.gif
4,6 KB


Benachrichtigung über Sichere E-Mail Sie haben eine verschlüsselte E-Mail von "[geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])" <[geschwärzt]> erhalten. Betreff: Informationssicherheitsanfrage Sie können die Nachricht lesen, indem Sie den Anhang zu dieser E-Mail in einem Internet-Browser (z.B. Internet Explorer) öffnen und Ihr Passwort eingeben. Je nach Grösse des Anhanges und Geschwindigkeit der Internet-Verbindung kann es einige Zeit dauern, bis die Login-Maske erscheint. Falls dies die erste verschlüsselte E-Mail ist, die Sie von uns erhalten, wird Ihnen Ihr Passwort vom Absender mitgeteilt. Dieses Passwort können Sie beim ersten Login ändern. Alle zukünftigen verschlüsselten E-Mails, die Sie von uns erhalten, öffnen Sie dann mit dem neuen Passwort. Wenn Sie diese E-Mail in Ihrem Internet-Browser beantworten, wird die Antwort automatisch verschlüsselt. -------------------- Secure e-mail notification You have received an encrypted e-mail from "[geschwärzt], [geschwärzt] (Audi BKK)" <[geschwärzt]>. Subject: Informationssicherheitsanfrage You may view the message by opening the attachment to this message in an internet browser (e.g. Internet Explorer) and by typing in your password. The time until the login screen appears may vary depending on the size of the attachment and the speed of the internet connection. Should this be the first encrypted e-mail you receive from us, you will obtain the password from the sender. You may change the password at first login. Future encrypted e-mails from us will always be opened with the same password. If you reply to the e-mail in an internet browser your message will automatically be encrypted.
Audi BKK
WG: Sicheres E-Mail-Passwort für <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße
Von
Audi BKK
Betreff
WG: Sicheres E-Mail-Passwort für <<E-Mail-Adresse>>
Datum
4. August 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
headerLogo.gif
4,6 KB
image001.png
282 Bytes
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380 Bytes
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325 Bytes
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21,5 KB


Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ich bitte Sie, in Zukunft direkt und unverschlüsselt auf …
An Audi BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationssicherheitsanfrage - Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
4. August 2020 11:28
An
Audi BKK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ich bitte Sie, in Zukunft direkt und unverschlüsselt auf die vorliegende Emailadresse zu antworten. Es ist mir nicht ersichtlich, warum ich mich bei einem "sicheren" Mailportal der AudiBKK anmelden sollte, um mit Ihnen Kommunizieren zu können. Sie behaupten in Ihrer Mail, Sie hätten meine Anfrage vom 17.6. nicht erhalten. Das ist nicht richtig; ich hatte sogar eine Eingangsbestätigung am folgenden Tag erhalten. Ich möchte Sie nun bitten, endlich meine Informationsfreiheitsanfrage (nicht "Informationssicherheitsanfrage") zu bearbeiten. Für Sie nochmals deren Inhalt: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189165/

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Audi BKK
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang zu den internen Weisungen und Unterlagen zum …
Von
Audi BKK
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage - Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189165]
Datum
13. August 2020 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang zu den internen Weisungen und Unterlagen zum Thema Kur- und Rehaanträge nehmen wir wie folgt Stellung. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu vorgenannten Anträgen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, vgl. u. a. §§ 23, 24, 40, 41 SGB V sowie der Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, so dass bei der Audi BKK keine ergänzenden Weisungen und Unterlagen vorhanden sind. Die Mitarbeiter sind grundsätzlich an Gesetz und Rechtsprechung gebunden. Der Gesetzgeber hat dem Leistungsträger hier auch kein Ermessen eingeräumt, d. h. es liegt auch keine Selbstbindung der Verwaltung in Form von ermessenregelnder Verwaltungsvorschriften bzw. ständiger Praxis vor. Musterschreiben verbieten sich, da die Entscheidung über die Anspruchsvoraussetzungen vom Einzelfall abhängt. Dabei sind bei der Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen, die Krankenkassen gemäß § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V verpflichtet, eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen, wenn es nach Art, Schwere, Häufigkeit oder Dauer der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist. Dabei entscheidet der Medizinische Dienst nach ärztlichem Ermessen, ob eine Begutachtung nach Aktenlage oder auf Grund einer körperlichen Untersuchung in Betracht kommt (Zif. 1.2. Abs. 4 MDK-RL). Der Medizinische Dienst soll als sozialmedizinisches Beratungsorgan medizinischen Sachverstand in das System einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Versicherten bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden. Aufgrund der Unabhängigkeit wird die sozialmedizinische Beurteilung gleichzeitig dem Wettbewerb der einzelnen Kassen und Kassenarten entzogen. Ergänzend verweisen wir hierzu auf die Begutachtungsanleitungen, die Sie der Seite des Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) entnehmen können. Schließlich möchten wir Sie noch auf unseren Homepageeintrag unter https://www.audibkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/k/kuren/ aufmerksam machen, in dem wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen haben. Freundliche Grüße