Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Anfrage an: BARMER GEK

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189167]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189167/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BARMER GEK
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Von
BARMER GEK
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juni 2020 16:44
Status
Warte auf Antwort

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BARMER GEK
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.06.2020. Ihrem Antrag auf Grundlage des Informa…
Von
BARMER GEK
Betreff
WG: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189167]
Datum
1. Juli 2020 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.06.2020. Ihrem Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) oder des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) auf Übersendung sämtlicher interner Dokumente und allgemeiner oder spezifischer Weisungen, die sich bei uns auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen können wir leider nicht nachkommen. Wir berufen uns hierbei auf §6 des Informationsfreiheitsgesetzes. Die geforderten Daten unterstehen dem Schutz des geistigen Eigentums und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses der BARMER. Eine Übermittlung der entsprechenden Dokumente und Informationen können wir deshalb nicht zustimmen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ [#189167] [#189167]
Datum
2. Juli 2020 13:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189167/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die BARMER KK jegliche Herausgabe von Dokumenten zur Bearbeitung von Kur- oder Rehaanträgen mit Verweis auf geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse verweigert. Angesichts der Bedeutung unserer Gesundheitsversorgung und der adäquaten Bereitstellung dieser Gesundheitsversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen erscheint mir das völlig unverständlich. Die Öffentlichkeit muss überprüfen können, ob Krankenkassen, z.B. in ihrer Tätigkeit in Bezug auf Kur oder Reha, im Interesse der Gemeinschaft und der Gesundheit handeln. Zu dieser Frage gehören die angeforderten Dokumente. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 189167.pdf Anfragenr: 189167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189167/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Juli 2020 09:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
455,0 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. August 2020 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
613,6 KB

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BARMER GEK
Sehr Antragsteller/in in Ihrem Antrag nach dem IFG forderten Sie die Herausgabe sämtlicher interner Unterlagen die…
Von
BARMER GEK
Betreff
WG: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189167]
Datum
11. Juni 2021 09:14
Status
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Sehr Antragsteller/in in Ihrem Antrag nach dem IFG forderten Sie die Herausgabe sämtlicher interner Unterlagen die den Themenkreis Kur- und Rehaanträge betreffen. Da der Antrag unmissverständlich auf die Herausgabe des Gesamtwerks gerichtet war und die Herausgabe einzelner Dokumente somit nicht in Rede stand, hat die BARMER diesen Antrag mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Gesamtgebilde um ein Betriebs-und Geschäftsgeheimnis handelt, abgelehnt. Daraufhin haben Sie sich bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit der Begründung beschwert, dass Ihnen die Herausgabe jeglicher Unterlagen verweigert worden wäre. Sie brachten damit zum Ausdruck, dass Sie offenbar auch mit der teilweisen Übersendung von Unterlagen einverstanden gewesen wären. Wir haben daraufhin die Unterlagen gesichtet und übersenden Ihnen auf diesem Wege, die Unterlagen, durch deren Interesse in unseren Augen die wirtschaftlichen Interessen der Kasse nicht beeinträchtigt werden. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Die BARMER steht nach dem Willen des Gesetzgebers im Wettbewerb zu den anderen Kassen. Der komplette Inhalt ihrer internen Unterlagen stellt für sie daher ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar, insbesondere weil es sich hier um interne Unterlagen handelt, die gerade nicht für die Außendarstellung konzipiert sind. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie binnen eines Monats schriftlich Widerspruch an folgende Adresse einlegen: BARMER, Lichtscheider Straße 89, 42289 Wuppertal. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az. 25-721/003 II#0365 Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bei Gelegenheit mitteilen, wie Sie hier geh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189167]
Datum
11. Juni 2021 09:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 25-721/003 II#0365 Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bei Gelegenheit mitteilen, wie Sie hier gehandelt haben? Die Krankenkasse scheint ein oder mehrere Schreiben von Ihnen erhalten zu haben. Daher wüsste ich gerne, wie Sie die Sachlage hier eingeschätzt haben. Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189167/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0365 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ [#189167] # 25-721/003 II#0365
Datum
14. Juni 2021 11:49
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0365 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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