Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Anfrage an: IKK Südwest

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An IKK Südwest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189200]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
IKK Südwest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189200/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
IKK Südwest
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Ihnen schnells…
Von
IKK Südwest
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189200]
Datum
17. Juni 2020 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Ihnen schnellstmöglich antworten. Aufgrund der aktuell hohen Anzahl von eingehenden Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens ggf. mehrere Tage in Anspruch nimmt. Nutzen Sie schon unsere Online Geschäftsstelle? In dieser können Sie unter anderem in einem geschützten Bereich Krankmeldungen und andere Dokumente hochladen, Ihre Kontaktdaten verwalten und vieles mehr. Ihre Zugangsdaten können Sie sich unter folgendem Link anfordern: https://meine.ikk-suedwest.de Ihre IKK Südwest Trierer Straße 4 66111 Saarbrücken Tel.: 06 81/9 36 96-0 www.ikk-suedwest.de Gerne werden wir Sie auch in Zukunft per E-Mail beraten. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dies nicht wünschen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch unter https://www.ikk-suedwest.de/rechtliches/datenschutz Zentrale Postadresse: IKK Südwest 66098 Saarbrücken PS: Jetzt bitte Abstand halten, um uns schnell wieder nah sein zu können.
IKK Südwest
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre u. a. E-Mail vom 17.06.2020 be…
Von
IKK Südwest
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189200]
Datum
17. Juli 2020 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre u. a. E-Mail vom 17.06.2020 betr. "Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen". Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage haben wir den intern zuständigen Bereich um Prüfung und Stellungnahme zu der Angelegenheit gebeten; dieser benötigt zur Bearbeitung noch etwas Zeit. Sobald uns eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, werden wir unaufgefordert auf Sie zukommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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IKK Südwest
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den u. a. Schriftverkehr. Ihrer Anfrage entsprechend, erhalten …
Von
IKK Südwest
Betreff
WG: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189200]
Datum
6. August 2020 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
16,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den u. a. Schriftverkehr. Ihrer Anfrage entsprechend, erhalten Sie im Folgendem die gewünschten Informationen betreffend "Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen": · Unser Handeln ergibt sich grundsätzlich aus dem SGB V und im Zusammenspiel bei Rehabilitation mit den anderen Rehabilitationsträgern aus dem SGB IX. · Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) von 2007 regelt, dass sowohl die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Kuren) als auch die ambulanten und stationären Leistungen zur Rehabilitation seit 1. April 2007 Pflichtleistungen sind. · Die Grundsätze, nach denen eine medizinische Rehabilitation eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt. · Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Notwendigkeit von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe des § 275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf der Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien "Vorsorge und Rehabilitation" des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) prüfen zu lassen. Die Details sind in der Begutachtungsanleitung des MDS - Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation hinterlegt. · Für diverse Teilaspekte der Rehabilitation stellt die BAR Frankfurt diverse Arbeitshilfen zur Verfügung. · Generelle (systemseitige) Erfassungshilfen werden von unserem Softwareanbieter, der Bitmarck, zur Verfügung gestellt. Die genannten Dokumente haben wir Ihnen im Anhang beigefügt; diese bilden die Grundlage unserer Leistungsentscheidung. In den genannten Richtlinien und Dokumenten sind alle relevanten Prüfschritte und Prozesse beschrieben, nach denen die Bearbeitung der von Ihnen angesprochenen Themenbereiche erfolgt. Insofern eine medizinische Einschätzung zur Klärung der Leistungsvoraussetzungen notwendig ist, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Darüber Hinaus erhalten Sie die Satzung der IKK Südwest. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen