Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen

Guten Tag!

Ich bitte sie Im Rahmen des Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* um die Zusendung aller Ihnen vorhandenen Informationen und Dokumente, die Sie in Bezug auf das Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Ihrer Bildungseinrichtung gesammelt haben. Zusätzlich möchte ich, falls vorhanden, auch Informationen übermittelt bekommen, welche Vorfälle zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und wie die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.

*Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag! Ich bitte sie Im Rahmen des Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* um die Zuse…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269376]
Datum
3. Februar 2023 15:28
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte sie Im Rahmen des Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* um die Zusendung aller Ihnen vorhandenen Informationen und Dokumente, die Sie in Bezug auf das Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Ihrer Bildungseinrichtung gesammelt haben. Zusätzlich möchte ich, falls vorhanden, auch Informationen übermittelt bekommen, welche Vorfälle zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und wie die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls. *Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 269376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269376/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und se…
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269376]
Datum
13. März 2023 13:38
An
FernUniversität in Hagen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen“ vom 03.02.2023 (#269376) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen
FernUniversität in Hagen
Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 ist leider bei uns untergegangen, daher haben Sie von uns a…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
AW: AW: Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269376]
Datum
16. März 2023 12:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 03.02.2023 ist leider bei uns untergegangen, daher haben Sie von uns auch keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen, dass Sie uns am 13.03.2023 noch einmal eine Erinnerungsmail geschickt haben. Ihre Anfrage habe ich umgehend an die zuständigen Stellen an der FernUniversität weitergegeben und warte nun auf eine Rückmeldung. Sobald mir mehr Informationen vorliegen, würde ich wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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FernUniversität in Hagen
Guten Tag Monica Nguyen, Ihre Anfrage bezüglich des Dokumentierens von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung …
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269376]
Datum
16. März 2023 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Monica Nguyen, Ihre Anfrage bezüglich des Dokumentierens von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen wurde an mich weitergeleitet. Etwaige entstandene Verzögerungen bitte ich zu entschuldigen. Fälle sexualisierter Belästigung und Gewalt sind an der FernUniversität bislang nicht zentral erfasst und weiter systematisiert worden. Mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten, den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, der Antidiskriminierungsbeauftragten, der Betrieblichen Sozialberatung sowie den Personalräten hat die FernUniversität mehrere Anlaufstellen für derartige Fälle. Hier standen im Umgang mit Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen bislang immer niedrigschwellige Beratung und Hilfestellung im Einvernehmen mit der betroffenen Person und unter Wahrung des Vertraulichkeitsgrundsatzes im Vordergrund, die nicht weitergehend systematisch registriert wurden. Zum 01.03.2023 ist an der FernUniversität die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in Kraft getreten, die den Umgang mit derartigen Fällen transparent und verbindlich regelt und Anlaufstellen nochmals gebündelt aufführt (https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/organisation/rechtliches/satzungen/2023/amtl_mit_07_2023.pdf). Mit der Richtlinie werden darüber hinaus zwei verantwortliche Stellen für die Gewährleistung der Sicherheit und Maßnahmen gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt eingerichtet, die als weitere Anlaufstellen fungieren und Fälle von derartigem Fehlverhalten systematischer erfassen und dokumentieren werden. Eine hochschulweite Befragung zu Erfahrungen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der FernUniversität ist derzeit in Vorbereitung. Informationsangebote werden Hochschulangehörigen auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle und der Gleichstellungsstelle der FernUniversität zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen