Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen

Guten Tag,

Ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG* um die Zusendung aller Ihnen vorhandenen Informationen und Dokumente, die Sie in Bezug auf das Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Ihrer Bildungseinrichtung gesammelt haben. Zusätzlich möchte ich, falls vorhanden, auch Informationen übermittelt bekommen, welche Vorfälle zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und wie die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.

*Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, Ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG* um die Zusendung aller Ihnen vorhan…
An Bauhaus-Universität Weimar Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269372]
Datum
3. Februar 2023 15:19
An
Bauhaus-Universität Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte Sie im Rahmen des Antrages nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG* um die Zusendung aller Ihnen vorhandenen Informationen und Dokumente, die Sie in Bezug auf das Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Ihrer Bildungseinrichtung gesammelt haben. Zusätzlich möchte ich, falls vorhanden, auch Informationen übermittelt bekommen, welche Vorfälle zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und wie die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls. *Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 269372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269372/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>

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Bauhaus-Universität Weimar
Sehr geehrte Frau Nguyen, nach Prüfung Ihres Auskunftsersuchens können wir Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Zu…
Von
Bauhaus-Universität Weimar
Betreff
AW: Dokumentieren von sexueller Belästigung, sexueller Nötigung und sexueller Gewalt an Bildungseinrichtungen [#269372]
Datum
3. März 2023 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, nach Prüfung Ihres Auskunftsersuchens können wir Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Zunächst bestehen weder Ansprüche auf Auskunft nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), da weder ein dafür nach § 1 Abs. 1 VIG erforderliches Erzeugnis noch ein Verbraucherprodukt zugrunde liegt, noch nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), da hier gemäß § 2 Abs. 3 ThürUIG nicht unmittelbar an Umweltinformationen anknüpft wird. Ein Anspruch auf Auskunft könnte sich daher nur aus dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) ergeben. Für die Hochschulen des Landes (siehe § 1 Abs. 2 ThürHG) findet das Gesetz jedoch nur eingeschränkt Anwendung. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürTG gilt dies für die Hochschulen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. Die gesetzliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs dient dabei ausweislich der Gesetzesbegründung dem Schutz und der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG und schränkt daher in zulässiger und gebotener Weise den Anwendungsbereich des Gesetzes im Bereich von Forschung und Lehre auf die in der Norm genannten Informationen im Zusammenhang mit Drittmitteln ein (Thüringer Landtag, Drs. 6/6684). Lassen Sie uns gleichwohl hervorheben, dass die Bauhaus-Universität Weimar Regelungen vorhält, um Betroffenen die Kontaktaufnahme zu erleichtern, Beschwerden vorzubringen und Fehlverhalten zu sanktionieren. Die entsprechenden Beauftragten behandeln eingehende Fälle mit größter Sorgfalt sowie unter dem Grundsatz der absoluten Vertraulichkeit. Mit freundlichen Grüßen