Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen

Ich bitte Sie um Informationen, ob an Ihrer Institution zwischen 2012-2022, Fälle von sexualisierter Gewalt dokumentiert und verfolgt wurden. Bitte senden Sie mir auch Informationen zu, welche gemeldeten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und was die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bi…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287904]
Datum
8. September 2023 16:44
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Informationen, ob an Ihrer Institution zwischen 2012-2022, Fälle von sexualisierter Gewalt dokumentiert und verfolgt wurden. Bitte senden Sie mir auch Informationen zu, welche gemeldeten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und was die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 287904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287904/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Frau Nguyen, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287904]
Datum
11. September 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Nguyen, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Frau Nguyen in Ihrer E-Mail vom 08.09.2023 baten Sie um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten.…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287904]
Datum
6. Oktober 2023 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Nguyen in Ihrer E-Mail vom 08.09.2023 baten Sie um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag - sofern dieser durch die vorherigen Hinweise noch nicht erledigt sein sollte - nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. c Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von ggf. mehreren Stunden gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50 - 100 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann (zu einer solchen Pflicht s. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 - 13 K 1189/20). Die von Ihnen angegebene Postanschrift (!) "c/o Open Knowledge Foundation, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>" betrachten wir nicht als ladungs- und zustellungsfähige Anschrift. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen