Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen

Ich bitte Sie um Informationen, ob an Ihrer Institution zwischen 2012-2022, Fälle von sexualisierter Gewalt dokumentiert und verfolgt wurden. Bitte senden Sie mir auch Informationen zu, welche gemeldeten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und was die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um Informationen, ob…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287903]
Datum
8. September 2023 16:44
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um Informationen, ob an Ihrer Institution zwischen 2012-2022, Fälle von sexualisierter Gewalt dokumentiert und verfolgt wurden. Bitte senden Sie mir auch Informationen zu, welche gemeldeten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und was die Endergebnisse der Verfahren sind. Wenn möglich, bitte ich zudem auch um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Vorfalls.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 287903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287903/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, bitte entnehmen Sie dem folgenden Schreiben unsere Antwort auf Ihre Anfr…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
13. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, bitte entnehmen Sie dem folgenden Schreiben unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 08. September 2023. Ihr Antrag auf Informationszugang nach §85 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) wird abgelehnt. Hierin bitten Sie um Informationen, ob an der Goethe-Universität zwischen 2012 und 2022 Fälle von sexualisierter Gewalt dokumentiert und verfolgt wurden. Zudem bitten Sie um Übersendung von Informationen, welche gemeldeten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu einem Disziplinarverfahren geführt haben und was die Endergebnisse der Verfahren sind sowie um die Zusendung der betreffenden Fakultät, Position an der Hochschule (Prof., Dr., MA etc.) und das Datum des Voffalls. Ein Anspruch nach §80 Abs. I S. 1 HDSIG ist zum einen gemäß §82 Nr. 2 d) HDSIG ausgeschlossen. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, bei Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen haben kann auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens. Soweit solche Verfahren anhängig sind, ist nicht ausgeschlossen, dass eine Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf deren Erfolg haben. Insbesondere im Hinblick auf etwaige Disziplinarverfahren ist nach dem Hessischen Disziplinargesetz und aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschrift zu beachten, dass diese einer besonderen Vertraulichkeit unterliegen. Zum anderen besteht ein Anspruch auch nach §82 Nr. 4 HDSIG nicht, da es sich bei den von Ihnen angefragten Informationen um zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse handelt und etwa Beteiligte bzw. Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen haben. Gemäß §83 HDSIG unterliegen personenbezogene Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung darüber hinaus einem besonderen Schutz. Da es sich bei den Informationen zu etwaigen Beteiligten bzw. Betroffenen um personenbezogene Daten von identifizierbaren natürlichen Personen handelt, ist der Informationszugang zu diesen Daten nur dann und insoweit zulässig, wie ihre Übermittlung an eine nichtöffentliche Stelle zulässig ist. Eine Zulässigkeit nach einem der in §22 Abs. 2 HDSIG genannten Tatbestände ist anhand des vorliegenden Antrags hingegen nicht ersichtlich. Im Übrigen wird darauf hin- gewiesen, dass ein Antrag nach §85 HDSIG, der Daten Dritter betrifft, gemäß §85 Abs. 3 HDSIG begründet werden muss. Gleichwohl ist Ihrem Antrag keine solche Begründung beigefügt. Zudem ist der Antrag auf Informationszugang gemäß §84 Abs. 2 Nr. 2 HDSIG abzulehnen, soweit hierin Informationen zu Protokollen vertraulicher Beratungen betroffen sind. Die darüber hinaus von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen zum Verbraucherinformationsgesetz und zum Hessischen Umweltinformationsgesetz sind nicht einschlägig. Gebührenfestsetzung: Für diese Information wird gemäß §88 Abs. | S.I HDSIG keine Gebühr erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt erhoben werden.
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrte Frau Nguyen, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages vom 08.09.2023. Freundliche Grüße
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
RE: Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287903]
Datum
14. September 2023 13:24
Status
Warte auf Antwort
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3,2 KB


Sehr geehrte Frau Nguyen, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages vom 08.09.2023. Freundliche Grüße

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrte Frau Nguyen, bitte teilen Sie uns zur weiteren Bearbeitung Ihres untengenannten Antrages Ihre Postan…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
RE: RE: Dokumention von sexualisierter Gewalt an deutschen Hochschulen [#287903]
Datum
18. September 2023 10:35
Status
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3,2 KB


Sehr geehrte Frau Nguyen, bitte teilen Sie uns zur weiteren Bearbeitung Ihres untengenannten Antrages Ihre Postanschrift mit. Freundliche Grüße