Dokumet-Beibringung für Standesamt Hannover

Sachauskunft bezüglich der Dokumentbeschaffung für die Eheschließung eines deutschen(Ledig) mit einer Iranerin( Ledig):

Ist es richtig dass für die Eheschließung zwischen einem Deutschen und einer Iranerin hier in Deutschland auch die Zustimmung des Vaters der Iranerin der in Iran lebt vorliegen muss?

Ist es richtig, dass diese Zustimmung notariell ausgestelt sein muss, einer offizielle Übersetzung unterzogen werden muss und die deutsche Botschaft in Teheran Zur Bestätigung der Echtheit vorgelegt werden muss damit es in Standesamt annerkannt werden kann?

Ich bitte Sie um eine Zeitnahe Beantwortung dieser für mich wichtige Fragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachauskunft bezüglich…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
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Betreff
Dokumet-Beibringung für Standesamt Hannover [#204425]
Datum
25. November 2020 12:04
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachauskunft bezüglich der Dokumentbeschaffung für die Eheschließung eines deutschen(Ledig) mit einer Iranerin( Ledig): Ist es richtig dass für die Eheschließung zwischen einem Deutschen und einer Iranerin hier in Deutschland auch die Zustimmung des Vaters der Iranerin der in Iran lebt vorliegen muss? Ist es richtig, dass diese Zustimmung notariell ausgestelt sein muss, einer offizielle Übersetzung unterzogen werden muss und die deutsche Botschaft in Teheran Zur Bestätigung der Echtheit vorgelegt werden muss damit es in Standesamt annerkannt werden kann? Ich bitte Sie um eine Zeitnahe Beantwortung dieser für mich wichtige Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204425/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anfrage haben wir erhalten. Wir weisen zunächst darauf hin, dass es für die erbe…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
Dokumet-Beibringung für Standesamt Hannover [#204425]
Datum
8. Dezember 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anfrage haben wir erhalten. Wir weisen zunächst darauf hin, dass es für die erbetenen Auskünfte weder nach NUIG noch nach VIG einen Rechtsanspruch gibt. Die allgemein formulierte Frage zielt auf eine allgemeine Rechtsauskunft - hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Das Standesamt Hannover berät Sie gerne in konkreten personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, im Rahmen der jeweils gegebenen Zuständigkeit. Dazu teilen Sie uns bitte die vollständigen Personalien von Ihnen und Ihrer Verlobten mit. Gerne können Sie dazu die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> nutzen. Bitte beziehen Sie sich ggf. auf diesen Schriftwechsel, das erleichtert die Zuordnung. Mit freundlichen Grüßen