Döner oder Drehspieß? - Deklaration, Maßnahmen & Kontrollen
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut den "Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse" des deutschen Lebensmittelbuchesunter werden unter „Döner Kebab“ bzw. „Döner“ dünne, auf einen Drehspieß aufgesteckte Fleischscheiben verstanden.
Das Ausgangsmaterial ist:
grob entsehntes Schaffleisch und/oder grob entsehntes Rindfleisch.
Ein mitverarbeiteter Hackfleischanteil darf maximal 60 % ist betragen und
das Hackfleisch im Erzeugnis muss der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen.
Neben Salz, Gewürzen, Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält „Döner Kebab“ keine weiteren Zutaten.
„Hähnchen-“ bzw. „Puten-Döner Kebab“ wird ausschließlich aus der entsprechenden Geflügelart hergestellt und es wird hierbei kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch zugesetzt und der Geflügelhautanteil beträgt maximal 18 %.
Werden die vorgenannten Vorgaben nicht erfüllt, so darf das Erzeugnis/Produkt nicht unter dem Namen „Döner Kebab“ bzw. „Döner“ angeboten/verkauft werden.
In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Medienberichte über deutsche Kommunen, die sich nun intensiver dieses Themas, durch entsprechende Kontrollen, annehmen.
Leider habe ich das persönliche Gefühl, dass die Verbreitung der billigeren Hackfleischvariante in Rostock und Umgebung sehr groß ist bzw. größer als beispielsweise im süddeutschen Raum.
Daher bitte ich Sie um Auskunft, wie Erzeugnisse/Produkte, die nicht die Vorgaben eines "Döners" erfüllen in Rostock deklariert werden müssen?
Des Weiteren bitte ich Sie um Beauskunfung, welche Maßnahmen vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ergriffen worden sind / ergriffen werden, um die Verbraucher in
Bezug auf dieses Thema vor Irreführung zu schützen.
- Sollten zu diesem Thema interne Schulungsmaterialien existieren, so bitte ich um Zusendung dieser Dokumente.
- Falls Kontrollen durchgeführt werden / worden sind, so bitte ich um eine Nennung über die Anzahl der erfolgten Kontrollen unter Ersichtlichkeit der Beanstandungen/Nichtbeanstandungen.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
-------------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum15. April 2020
-
19. Mai 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!