Doppeltbelastung des bereits versteuerten Einkommens der Bürger durch den Rundfunkbeitrag
Sachlage:
Mit der Umstellung der Rundfunkabgabe 2013 von der geräteabhängigen konkreten Nutzungsgebühr, die jeder Bürger in eigener Entscheidung leisten oder nicht leisten konnte auf die allgemeine Abgabe zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunkssystems werden seitdem den Bürgern ca. 8 Milliarden Euro jährlich landesrechtlich gelenkt neben den bereits gezahlten Steuern aus ihrem frei verfügbaren Vermögen ohne ihren Willen entnommen. Es handelt sich nun dabei nicht um eine Doppeltbesteuerung, jedoch sind die Auswirkungen vergleichbar. Auch wenn es sich für den Einzelnen um eine vielleicht geringe Summe handelt, sind die 8 Mrd Euro haushaltsrechtlich betrachtet eine hohe und permanent wiederkehrende "Zwangseinnahme", die den Bürgern bundesweit nicht mehr zur freien wirtschaftlichen Verfügung steht.
Ist dieser Punkt vom Bundesrechnungshof bereits beachtet worden? Wenn ja, nennen Sie bitte die Quelle, die die Rechtmäßigkeit der Doppeltbelastung des individuellen Einkommens erklärt und belegt bzw. die Bedenken, die der Bundesrechnungshof dazu evtl. selber äussert. Falls nein, bitte ich um Auskunft, ob diese Problematik vom Bundesrechnungshof aufgenommen und bearbeitet werden wird, bzw. um eine Begründung, wenn nicht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. März 2021
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17. April 2021
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