Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2021 (X R 33/19) festgestellt, dass einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommt, aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zustehen kann.
Für die diesbezüglichen Berechnungen hat der BFH abstrakte Hinweise gegeben:
„Eine solche doppelte Besteuerung ist nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung ist auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen.“
Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen, allerdings konnte ich weder einschlägige Berechnungsverfahren bzw. Anwendungsregelungen noch die notwendigen Nachweise
recherchieren. Auch mein Steuerberater und mein zuständiges Finanzamt konnten nicht weiterhelfen. Mehrfache Anfragen meinerseits beim BMF blieben unbeantwortet.
Bitte teilen Sie mir mit, welche diesbezüglichen Vorgaben das Bundesministerium der Finanzen verfasst hat (z. B. BMF-Schreiben) bzw. wann mit diesen zu rechnen ist.
Anfrage abgelehnt
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Datum28. Juni 2023
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1. August 2023
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