Dorferneuerung Gabsheim

Gabsheim ist seit 2010 anerkannte Dorferneuerungsgemeinde. Seit 2011 hat die Ortsgemeinde einen Beratervertrag mit einem Geographischen Planungsbüro abgeschlossen, über den (bis heute) private Bauherren und die Ortsgemeinde (in städtebaulichen Fragen) unterstützt werden. Hierzu ergeben sich folgende Fragestellungen:

1. Welche Kosten sind der Ortsgemeinde bislang insgesamt durch den Beratervertrag entstanden?
2. Welche Förderzuschüsse wurden hierfür bislang beantragt und tatsächlich an die Gemeinde gezahlt?
3. In wie vielen Fällen wurden Beratungsleistungen durch das Geographische Planungsbüro erbracht?
a.) für private Bauherren?
b.) für städtebauliche Fragen der Ortsgemeinde?
c.) mit welchem Ergebnissen?
4.) Bislang wurde lediglich eine mickrige Maßnahme aus dem Dorferneuerungsprogramm (historischer Rundweg im Individualinteresse) umgesetzt. Aus welchen Gründen konnten weitere, womöglich sinnvollere Maßnahmen immer noch nicht realisiert werden?
5.) Die ADD hat die Gestaltung der Ortsmitte als nicht förderwürdig im Rahmen der Dorferneuerung abgelehnt - mit welcher Begründung und
a) weshalb war die Ortsgemeinde von der Förderfähigkeit des Projekts überzeugt?
b) welche Rolle nahm bei der offensichtlichen Fehleinschätzung das Planungsbüro ein?
c) auf welcher Ebene und wie häufig erfolgte hierzu ein inhaltlicher Austausch zwischen Gemeinde und Planungsbüro?
d) wie lautete das gemeinsame Projektziel hierzu?
6.) Wie beabsichtigt die Ortsgemeinde nun mit ihrem Prestigeobjekt, unter dem sicherlich neuen Aspekt, umzugehen?
7.) Wie beabsichtigt die Ortsgemeinde die nun die mutmaßlich ausbleibende Förderquote zum Projekt zu finanzieren?
8.) Welche Finanzmittel wurden bereits in das Projekt Gemeindezentrum / Ortsmitte investiert, in der fixen Erwartung dieses wäre Gegenstand der Dorferneuerung?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gabsheim ist seit 2010 anerkannte …
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dorferneuerung Gabsheim [#295771]
Datum
29. Dezember 2023 15:20
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gabsheim ist seit 2010 anerkannte Dorferneuerungsgemeinde. Seit 2011 hat die Ortsgemeinde einen Beratervertrag mit einem Geographischen Planungsbüro abgeschlossen, über den (bis heute) private Bauherren und die Ortsgemeinde (in städtebaulichen Fragen) unterstützt werden. Hierzu ergeben sich folgende Fragestellungen: 1. Welche Kosten sind der Ortsgemeinde bislang insgesamt durch den Beratervertrag entstanden? 2. Welche Förderzuschüsse wurden hierfür bislang beantragt und tatsächlich an die Gemeinde gezahlt? 3. In wie vielen Fällen wurden Beratungsleistungen durch das Geographische Planungsbüro erbracht? a.) für private Bauherren? b.) für städtebauliche Fragen der Ortsgemeinde? c.) mit welchem Ergebnissen? 4.) Bislang wurde lediglich eine mickrige Maßnahme aus dem Dorferneuerungsprogramm (historischer Rundweg im Individualinteresse) umgesetzt. Aus welchen Gründen konnten weitere, womöglich sinnvollere Maßnahmen immer noch nicht realisiert werden? 5.) Die ADD hat die Gestaltung der Ortsmitte als nicht förderwürdig im Rahmen der Dorferneuerung abgelehnt - mit welcher Begründung und a) weshalb war die Ortsgemeinde von der Förderfähigkeit des Projekts überzeugt? b) welche Rolle nahm bei der offensichtlichen Fehleinschätzung das Planungsbüro ein? c) auf welcher Ebene und wie häufig erfolgte hierzu ein inhaltlicher Austausch zwischen Gemeinde und Planungsbüro? d) wie lautete das gemeinsame Projektziel hierzu? 6.) Wie beabsichtigt die Ortsgemeinde nun mit ihrem Prestigeobjekt, unter dem sicherlich neuen Aspekt, umzugehen? 7.) Wie beabsichtigt die Ortsgemeinde die nun die mutmaßlich ausbleibende Förderquote zum Projekt zu finanzieren? 8.) Welche Finanzmittel wurden bereits in das Projekt Gemeindezentrum / Ortsmitte investiert, in der fixen Erwartung dieses wäre Gegenstand der Dorferneuerung?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295771/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dorferneuerung Gabsheim“ vom 29.12.2023 (#295771) wurde von Ihnen …
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dorferneuerung Gabsheim [#295771]
Datum
11. März 2024 16:51
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dorferneuerung Gabsheim“ vom 29.12.2023 (#295771) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>