dpa-Meldung: Schäden nach Corona-Impfung in 105 Fällen anerkannt

In einer dpa-Meldung vom 24.07.23 (https://www.zeit.de/news/2023-07/24/behoerde-schaeden-nach-corona-impfung-in-105-faellen-anerkannt) wird Herr Thomas Kerner von der Abteilung Opferentschädigung wie folgt zitiert: "Es sei 80 Mal wahrscheinlicher, an einer Corona-Erkrankung zu sterben als einen Impfschaden zu erleiden."

Auf welche Quellen bzw. welche konkreten Zahlen stützt sich diese Aussage?

Begründung für berechtigtes Interesse an dieser Information: eigene Forschung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
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Christoph Hänig
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer dpa-Meldung vom 24.07.23 …
An Zentrum Bayern Familie und Soziales Details
Von
Christoph Hänig
Betreff
dpa-Meldung: Schäden nach Corona-Impfung in 105 Fällen anerkannt [#284558]
Datum
24. Juli 2023 17:42
An
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer dpa-Meldung vom 24.07.23 (https://www.zeit.de/news/2023-07/24/behoerde-schaeden-nach-corona-impfung-in-105-faellen-anerkannt) wird Herr Thomas Kerner von der Abteilung Opferentschädigung wie folgt zitiert: "Es sei 80 Mal wahrscheinlicher, an einer Corona-Erkrankung zu sterben als einen Impfschaden zu erleiden." Auf welche Quellen bzw. welche konkreten Zahlen stützt sich diese Aussage? Begründung für berechtigtes Interesse an dieser Information: eigene Forschung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christoph Hänig Anfragenr: 284558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284558/ Postanschrift Christoph Hänig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hänig

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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Sehr geehrter Herr Hänig, zu Ihrer Anfrage können wir mitteilen, dass auf aktuelle Corona-Zahlen des Fachbereichs…
Von
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Betreff
AW: dpa-Meldung: Schäden nach Corona-Impfung in 105 Fällen anerkannt [#284558]
Datum
26. Juli 2023 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hänig, zu Ihrer Anfrage können wir mitteilen, dass auf aktuelle Corona-Zahlen des Fachbereichs zurückgegriffen wurde. Weitere Grundlagen waren die Internetseiten von: https://www.corona-in-zahlen.de/bundeslaender/bayern/ https://www.corona-in-zahlen.de/impfungen/ Mit freundlichen Grüßen