Dr. h.c.

Wurde seit 2021 bis jetzt die
Ehrendoktorwürde Dr. h.c. durch die Charité verliehen?
Wenn ja, wie oft in welchem Jahr?
Wenn ja, für welche Studiengänge? (Z.B. Therapiewissenschaften, Humanmedizin etc.)
Wenn ja, welche Hürden müssen dafür erreicht sein und wo kann man diese beantragen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dr. h.c. [#280242]
Datum
1. Juni 2023 23:05
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde seit 2021 bis jetzt die Ehrendoktorwürde Dr. h.c. durch die Charité verliehen? Wenn ja, wie oft in welchem Jahr? Wenn ja, für welche Studiengänge? (Z.B. Therapiewissenschaften, Humanmedizin etc.) Wenn ja, welche Hürden müssen dafür erreicht sein und wo kann man diese beantragen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280242/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Zu der von Ihnen beantragten…
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche Kostenübersicht a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Der konkrete voraussichtliche Verwaltungsaufwand wird auf eine halbe Stunde geschätzt. Bei der Gebührenerhebung sind Stundensätze zwischen 64,07 € und 95,57 € anzusetzen. Für nähere Angaben dazu verweisen wir auf die Informationen der Berliner Datenschutzbeauftragten unter: https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/gebuehren/ Wir bitten für die weitere Bearbeitung um Rückmeldung. Für die Rechnungsstellung bitten wir um die Angabe Ihres Familiennamens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich stimme dem nicht zu, meinen Antrag gebührenpflichtig zu bearbeiten. Bei meinem Antrag handelt es…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Dr. h.c. [#280242]
Datum
5. Juni 2023 12:44
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich stimme dem nicht zu, meinen Antrag gebührenpflichtig zu bearbeiten. Bei meinem Antrag handelt es sich um eine einfache Anfrage, welche gebührenfrei ist, vgl. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG i.V.m. Teil A Ziff. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der IFGGebV sowie § 12 Abs. 1 S. 2 UIG i.V.m. Teil A Ziff. 1.1. der Anlage zu § 1 Abs. 1 der UIGGebV. Sie geben selbst bekannt, dass ,,Der konkrete voraussichtliche Verwaltungsaufwand wird auf eine halbe Stunde geschätzt.“ Nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, welches sich auf demselben Fachgebiet wie Ihre Institution befindet, wird eine einfache Anfrage folglich definiert: „In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern -der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; -bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien“ Aufgrund dessen bitte ich somit um Berichtigung bzw. Prüfung der Standhaftigkeit der Gebührenerhebung. Rein vorsorglich gebe ich schonmal bekannt, nichts in Auftrag zu geben, was mit der Erhebung von Gebühren verbunden wäre. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280242/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die Gebührenpflicht der IFG Auskünfte folgt in Berlin aus § 16 IFG Berlin…
Sehr << Antragsteller:in >> die Gebührenpflicht der IFG Auskünfte folgt in Berlin aus § 16 IFG Berlin. Eine Gebührenfreiheit ist in Berlin nur für mündliche Auskünfte vorgesehen, die nicht mit einem besonderen Aufwand verbunden sind. Die diesbezüglichen Gebühren verbleiben jedoch ohnehin in einem Rahmen zwischen 5 und 10 Euro, vgl. dazu Tarifstelle 1004 a Nr. 1 Verwaltungsgebührenordnung Berlin. Der voraussichtliche Verwaltungsaufwand Ihrer schriftlichen Anfrage geht deutlich über diesen Rahmen hinaus. Eine Gebührenbefreiung könnte jedoch ggf. gemäß § 2 Abs. 2 des Berliner Gesetzes über Gebühren und Beiträge folgen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Anfrage überwiegend in öffentlichem Interesse vorgenommen wurde. Anlasspunkte dazu fehlen bislang, wir bitten diesbezüglich ggf. um Erläuterungen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass auch mit zusätzlichen Informationen nur eine Einschätzung zu den Gebühren gegeben werden kann. Eine Gebührenbefreiung vorab hingegen ist nicht möglich. Vor dem Hintergrund Ihrer Rückmeldung sehen wir derzeit von der weiteren Bearbeitung Ihrer Frage ab. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass Informationen über die Rahmenbedingungen der Verleihung auch aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden können, vgl. dazu § 16 der Promotionsordnung der Charité. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich danke für den Hinweis auf §16 der Promotionsordnung. Es bleibt folglich nur 2 Fragen offen. 1. Wu…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Dr. h.c. [#280242]
Datum
13. Juli 2023 23:01
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke für den Hinweis auf §16 der Promotionsordnung. Es bleibt folglich nur 2 Fragen offen. 1. Wurde die Ehrendoktorwürde auch für den Studiengang der Therapiewissenschaften, also für Physiotherapeuten, seit 2020 verliehen? Wenn ja, wie oft? 2. Darf man solch einen Titel führen, bspw. auf Visitenkarten oder Website? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280242/

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Sehr << Antragsteller:in >> inhaltlich verweisen wir auf unsere Nachricht vom 06.06.23, eine Beantwor…
Sehr << Antragsteller:in >> inhaltlich verweisen wir auf unsere Nachricht vom 06.06.23, eine Beantwortung kann nur gebührenpflichtig erfolgen. Vorsorglich wird zugleich erneut auf § 16 Absatz 1 Promotionsordnung der Charité, mithin öffentliche Quelle, hingewiesen. Die Vergabe der Ehrendoktorwürde ist möglich, wenn besondere Verdienste um die Wissenschaft vorliegen, nicht jedoch nach Fächern oder Studiengängen. Bei der Frage zum Punkt. 2, handelt es sich nicht um eine nach IFG zu beantwortende Fragestellung. Mit freundlichen Grüßen