Drehbücher zu LebEL-Trainings

Anfrage an: Bundespolizeiakademie

Alle Drehbücher in jeglichen Versionen zu den Einsatztrainings der Polizei bei „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“ (kurz: LebEL-Trainings), wie in Bundespolizei kompakt 02/2019 genannt und dessen Existenz in einer Antwort auf eine Presseanfrage vom 17. März 2023 bestätigt wurde, dort als “standardisierte Dokumente bzw. Drehbücher” bezeichnet; außerdem hausinterne sowie -externe Kommunikation diesbezüglich

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 2 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Drehbücher in jeglichen Versione…
An Bundespolizeiakademie Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Drehbücher zu LebEL-Trainings [#273898]
Datum
24. März 2023 09:44
An
Bundespolizeiakademie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Drehbücher in jeglichen Versionen zu den Einsatztrainings der Polizei bei „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“ (kurz: LebEL-Trainings), wie in Bundespolizei kompakt 02/2019 genannt und dessen Existenz in einer Antwort auf eine Presseanfrage vom 17. März 2023 bestätigt wurde, dort als “standardisierte Dokumente bzw. Drehbücher” bezeichnet; außerdem hausinterne sowie -externe Kommunikation diesbezüglich
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 273898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273898/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundespolizeiakademie
BPOLAK, StSt ÖA/B - 21 03 01 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer erneut…
Von
Bundespolizeiakademie
Betreff
AW: Drehbücher zu LebEL-Trainings [#273898]
Datum
24. März 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


BPOLAK, StSt ÖA/B - 21 03 01 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer erneuten Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in der Beantwortung zunächst die zuständigen Fachreferate einbinden muss. Eine Antwort ergeht Ihnen zeitnah. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeiakademie
BPOLAK StB 3 SB 31 - 10 00 11 - 425/22 Sehr geehrter Petent, der Eingang Ihres untenstehenden Antrages nach dem…
Von
Bundespolizeiakademie
Betreff
AW: Drehbücher zu LebEL-Trainings [#273898]
Datum
24. März 2023 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BPOLAK StB 3 SB 31 - 10 00 11 - 425/22 Sehr geehrter Petent, der Eingang Ihres untenstehenden Antrages nach dem IFG/UIG/VIG wird hiermit bestätigt. Die Bearbeitung erfolgt unter dem o.g. Aktenzeichen. Eine Bescheidung ergeht innerhalb der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeiakademie
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundespolizeiakademie
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
31. März 2023
Status
geschwärzt
1,4 MB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Lennart Mühlenmeier
Widerspruch
An Bundespolizeiakademie Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. April 2023
An
Bundespolizeiakademie
Status