Dresden Runder Tisch mit Ministerpräsident Dipl.Ing. Kretschmer

am 26.6.2020 fand in der Sächsischen Staatskanzlei ein Runder Tisch mit dem MP Dipl.Ing. Kretschmer und mehreren Wissenschaftlern, wie z.B. Prof. Dr. med. Christoph Lübbert, Dr. med. Regine Krause-Döring und Prof. Dr. med. Sven Hildebrand, statt. Von diesem Runden Tisch wurde eine Tonaufnahme angefertigt die in der Staatskanzlei verblieb.

Ich beantrage nach §10 Sächsisches Transparenzgesetz Zugang zu dieser Tonaufnahme. Nach §11 Sächsisches Transparenzgesetz bitte ich um Übermittlung der Tonaufnahme in elektronischer Form, als Datei im MP3 - Format.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 26.6.2020 fand in d…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dresden Runder Tisch mit Ministerpräsident Dipl.Ing. Kretschmer [#301041]
Datum
23. Februar 2024 21:25
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 26.6.2020 fand in der Sächsischen Staatskanzlei ein Runder Tisch mit dem MP Dipl.Ing. Kretschmer und mehreren Wissenschaftlern, wie z.B. Prof. Dr. med. Christoph Lübbert, Dr. med. Regine Krause-Döring und Prof. Dr. med. Sven Hildebrand, statt. Von diesem Runden Tisch wurde eine Tonaufnahme angefertigt die in der Staatskanzlei verblieb. Ich beantrage nach §10 Sächsisches Transparenzgesetz Zugang zu dieser Tonaufnahme. Nach §11 Sächsisches Transparenzgesetz bitte ich um Übermittlung der Tonaufnahme in elektronischer Form, als Datei im MP3 - Format.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist in der Sächsischen Staatskanzlei eingegang…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
Automatische Antwort: Dresden Runder Tisch mit Ministerpräsident Dipl.Ing. Kretschmer [#301041]
Datum
23. Februar 2024 21:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese ist in der Sächsischen Staatskanzlei eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage an Behörden des Freistaates Sachsen weitergereicht wird, sollte die Sächsische Staatskanzlei inhaltlich nicht zuständig sein. Sollten Sie mit der Weitergabe Ihrer Anfrage und somit auch Ihrer Daten nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Nachricht eine Mitteilung zukommen zu lassen. Sollte innerhalb dieses Zeitfensters keine Information von Ihnen eingehen, setzen wir Ihr Einverständnis voraus und leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Behörden weiter.