DRG-Statistik Beatmung 2015-2017

im Rahmen meiner Hausarbeit interessiere ich mich für Daten aus der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik. Konkret würde ich die jeweiligen Fallzahlen und Gesamt-Beatmungsstunden der folgenden OPS-Codes aufgeschlüsselt nach Bundesländern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 benötigen:
5-311.0
5-311.1
5-311.2
5-311.3
5-311.x
5-311.y

5-312.0
5-312.1
5-312.2
5-312.x
5-312.y

8-706 sowie
8-716

Vielen Dank im Voraus

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen [geschwärzt] inter…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 [#135119]
Datum
28. April 2019 21:04
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen [geschwärzt] interessiere ich mich für Daten aus der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik. Konkret würde ich die jeweiligen Fallzahlen und Gesamt-Beatmungsstunden der folgenden OPS-Codes aufgeschlüsselt nach Bundesländern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 benötigen: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 272: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017
Datum
30. April 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. April 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30272 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 28. April 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30272) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272)
Datum
16. Mai 2019 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 28. April 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30272) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Daten aus der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik. Konkret benötigen Sie die jeweiligen Fallzahlen und Gesamt-Beatmungsstunden der folgenden OPS-Codes aufgeschlüsselt nach Bundesländern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (Codes genannt). Zu Ihrer Anfrage übermitteln wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses das Folgende: Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen uns nicht standardmäßig zur Verfügung. Solche Daten könnten nur im Rahmen einer Sonderauswertung, die extra für Sie aufbereitet werden müsste, bereit gestellt werden. Sie haben Ihren Informationswunsch auf das IFG gestützt. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG eine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Der Informationsanspruch nach § 1 IFG umfasst nur bei der Behörde bereits bestehende Aufzeichnungen. Vorgesehen ist allein der Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Sie können daher keine Sonderauswertung auf der Grundlage des IFG beantragen. Sonderauswertungen können lediglich in Absprache mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen beauftragt werden und sind kostenpflichtig. Falls Sie eine Sonderauswertung beauftragen möchten, hierzu die folgenden Informationen: Sie benötigen die Daten nach Bundesländern. Hier besteht die Möglichkeit, die Daten nach dem Sitz des Krankenhauses (Land) oder dem Wohnort der Patienten (Land) auszuwerten. Sie müssten angeben, welche Variante gewünscht wäre. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die zuständige Fachabteilung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, die gewünschten Informationen nicht auf diesem Wege liefern zu könne, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da die von mir gestellte Anfrage in dieser Form ohne höheren Aufwandt leider nicht be…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
17. Mai 2019 18:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da die von mir gestellte Anfrage in dieser Form ohne höheren Aufwandt leider nicht beantwortet werden konnte, würde ich Sie gern bitten mir eine "abgespeckte Version" zum Sachverhalt zu schicken. Konkret würde ich die Daten, die Sie im Angang finden in dieser Form für die Jahre 2015 und 2016 benötigen. Ich hoffe dies ist möglich. Die Daten aus dem Anhang stammen ebenfalls aus einer Anfrage an Sie. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ops_auswahl_ivmops_2017.pdf Anfragenr: 135119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben uns bei der zuständigen Fachseite erkundig…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
21. Mai 2019 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben uns bei der zuständigen Fachseite erkundigt: Auch die "abgespeckte Version" ist nur im Rahmen einer Sonderauswertung lieferbar. Aufwand für eine Sonderauswertung hinsichtlich der von Ihnen ursprünglich angefragten Daten: SAS-Sonderauswertung – Programmierung - gehobener Dienst 1 Stunde Rechnerlaufzeiten, Formatierung der Daten, Geheimhaltungsprüfung - mittlerer Dienst 4 Stunden. Aufwand für die "abgespeckte Version": SAS-Sonderauswertung – Programmierung - gehobener Dienst 1 Stunde Rechnerlaufzeiten, Formatierung der Daten, Geheimhaltungsprüfung - mittlerer Dienst 2 Stunden. Wir bedauern, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], bei dem von mir angehängten Dokument handelt es sich um ein Dokument aus der Anfrage [geschwärz…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
23. Mai 2019 19:37
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bei dem von mir angehängten Dokument handelt es sich um ein Dokument aus der Anfrage [geschwärzt] In der Anfrage wurde weitaus mehr angefragt, als nur das von mir angefügte Dokument. Trotzdem konnte diese Anfrage damals (am 15.03.19) durch [geschwärzt] ohne weitere Kosten bearbeitet werde. Ich würde Sie daher bitten den Sachverhalt und die Verfügbarkeit der Daten für den Zeitraum von 2015-2017 noch einmal zu überprüfen und ggf. Rücksprache mit [geschwärzt] zu halten. Es handelt sich hierbei, wie bereits erwähnt um eine Anfrage für [geschwärzt] und denke nicht, dass ich die von Ihnen aufgestellten Kosten tragen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 135119 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Mai 2019. Nach erneuter Rücksprache mit der f…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
29. Mai 2019 10:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. Mai 2019. Nach erneuter Rücksprache mit der für die Sonderauswertung zuständigen Fachabteilung kann ich Ihnen folgende Erläuterung liefern: Die Kosten im Rahmen einer Sonderauswertung orientieren sich immer vornehmlich an dem Aufwand, der damit verbunden ist. Die dabei zu produzierende Datenmenge ist erst einmal zweitrangig. Das bedeutet: Für eine Sonderauswertung ist ein Programm in SAS zu schreiben. Mit jeder Sonderauswertung kann 1 (!) Berichtsjahr ausgewertet werden. Dies heißt, dass für zwei oder mehr Berichtsjahre mehrere Programme geschrieben werden müssen. Entsprechend hoch ist alleine hierfür der Zeitaufwand. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Fachabteilung, jedes Ergebnis einer Plausibilitätsprüfung und Geheimhaltung zu unterziehen. Dieser Aufwand muss zusätzlich zu dem Programmieraufwand berücksichtigt werden. Auf eine Erstattung der Kosten kann auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung unserer Kundinnen und Kunden nicht verzichtet werden. Ich hoffe, Ihnen damit eine nachvollziehbare Erläuterung hinsichtlich der Kosten der von Ihnen gewünschten Auskunft gegeben zu haben. Wir bedauern es, Ihren Wunsch einer kostenfreien Auskunft nicht erfüllen zu können. Sollten Sie eine kostenpflichtige Sonderauswertung wünschen, lassen Sie es uns gerne wissen (bitte ohne Bezug auf das IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschw…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
29. Februar 2020 22:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 135119 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht vom 29. Februar 2020 erhalten. Wir sind jedoch das Statisti…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: DRG-Statistik Beatmung 2015-2017 (Az.: A-IR/11100100-IF30272) [#135119]
Datum
3. März 2020 09:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht vom 29. Februar 2020 erhalten. Wir sind jedoch das Statistische Bundesamt und nicht die Betreiber der Plattform fragdenstaat.de und können somit keine Einstellungen, Statusänderungen o.ä. dort vornehmen. Sie haben für Ihre Anfrage an uns den (nicht notwendigen) Weg über diese Plattform gewählt, so dass auch wir über diese Plattform geantwortet haben. Wenden Sie sich für Ihr Anliegen daher bitte an fragdenstaat.de Die Kontaktdaten sind auf der Seite im Impressum genannt. Vielleicht können Ihnen auch die Hilfe-Seiten dort weiterhelfen. Wir bedauern, Ihnen nicht weiter helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen