Dringender Handlungsbedarf zur verstärkten Kontrolle von LKWs im Land Schleswig-Holstein

ich wende mich heute in höchster Besorgnis an Sie, um auf die dringende Notwendigkeit hinzuweisen, die Kontrolle von Lastkraftwagen (LKWs) auf den Straßen unseres Landes zu intensivieren. Als besorgter Bürger, der tagtäglich die Herausforderungen und Gefahren des Straßenverkehrs miterlebt, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf verschiedene Aspekte lenken, die eine unverzügliche Aktion erfordern.

Eine der kritischsten Angelegenheiten betrifft die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeiten für LKW-Fahrer. In Anbetracht der langen Arbeitszeiten und der potenziell gefährlichen Auswirkungen von Müdigkeit auf die Verkehrssicherheit ist es unerlässlich, dass strengere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass LKW-Fahrer ihre Pausen ordnungsgemäß einhalten. Wir müssen sicherstellen, dass die Gesundheit der Fahrer gewährleistet ist und sie nicht unter Druck stehen, die Vorschriften zu umgehen, um ihre Lieferfristen einzuhalten.

Des Weiteren möchte ich auf die Problematik des Schmuggels und der Steuerhinterziehung durch LKWs hinweisen. Eine verstärkte Kontrolle an den Grenzen und Zollstationen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Waren ordnungsgemäß deklariert und versteckte Frachten aufgedeckt werden. Dies wird nicht nur zur Sicherung von Einnahmen für den Staat beitragen, sondern auch dazu beitragen, den fairen Wettbewerb im Transportwesen zu gewährleisten.

Die prekäre Parkplatzsituation für LKWs stellt ebenfalls eine ernsthafte Herausforderung dar. Es ist oft beunruhigend zu sehen, wie Lastwagen entlang der Autobahnen oder auf Rastplätzen abgestellt sind, was nicht nur die Verkehrsflüsse behindert, sondern auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Ich fordere daher dringend, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichende und sichere Parkmöglichkeiten für LKWs zu schaffen.

Neben diesen Faktoren gibt es sicherlich weitere Bereiche, die ebenfalls in Betracht gezogen werden sollten, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten und den reibungslosen Ablauf des Güterverkehrs sicherzustellen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme anzugehen und die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Ablauf des Güterverkehrs in unserem Land zu gewährleisten. Ich appelliere an Ihr Ministerium, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Kontrolle von LKWs zu verstärken.

Gibt es Pläne die den LKW Verkehr auf unseren straßen stärker zu überwachen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Sicherheit auf unseren Straßen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wende mich heute in höchster Beso…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dringender Handlungsbedarf zur verstärkten Kontrolle von LKWs im Land Schleswig-Holstein [#285886]
Datum
10. August 2023 17:13
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wende mich heute in höchster Besorgnis an Sie, um auf die dringende Notwendigkeit hinzuweisen, die Kontrolle von Lastkraftwagen (LKWs) auf den Straßen unseres Landes zu intensivieren. Als besorgter Bürger, der tagtäglich die Herausforderungen und Gefahren des Straßenverkehrs miterlebt, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf verschiedene Aspekte lenken, die eine unverzügliche Aktion erfordern. Eine der kritischsten Angelegenheiten betrifft die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeiten für LKW-Fahrer. In Anbetracht der langen Arbeitszeiten und der potenziell gefährlichen Auswirkungen von Müdigkeit auf die Verkehrssicherheit ist es unerlässlich, dass strengere Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass LKW-Fahrer ihre Pausen ordnungsgemäß einhalten. Wir müssen sicherstellen, dass die Gesundheit der Fahrer gewährleistet ist und sie nicht unter Druck stehen, die Vorschriften zu umgehen, um ihre Lieferfristen einzuhalten. Des Weiteren möchte ich auf die Problematik des Schmuggels und der Steuerhinterziehung durch LKWs hinweisen. Eine verstärkte Kontrolle an den Grenzen und Zollstationen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Waren ordnungsgemäß deklariert und versteckte Frachten aufgedeckt werden. Dies wird nicht nur zur Sicherung von Einnahmen für den Staat beitragen, sondern auch dazu beitragen, den fairen Wettbewerb im Transportwesen zu gewährleisten. Die prekäre Parkplatzsituation für LKWs stellt ebenfalls eine ernsthafte Herausforderung dar. Es ist oft beunruhigend zu sehen, wie Lastwagen entlang der Autobahnen oder auf Rastplätzen abgestellt sind, was nicht nur die Verkehrsflüsse behindert, sondern auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Ich fordere daher dringend, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichende und sichere Parkmöglichkeiten für LKWs zu schaffen. Neben diesen Faktoren gibt es sicherlich weitere Bereiche, die ebenfalls in Betracht gezogen werden sollten, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten und den reibungslosen Ablauf des Güterverkehrs sicherzustellen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme anzugehen und die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Ablauf des Güterverkehrs in unserem Land zu gewährleisten. Ich appelliere an Ihr Ministerium, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Kontrolle von LKWs zu verstärken. Gibt es Pläne die den LKW Verkehr auf unseren straßen stärker zu überwachen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Sicherheit auf unseren Straßen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285886/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IZG-Anfrage vom 10.08…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] Dringender Handlungsbedarf zur verstärkten Kontrolle von LKWs im Land Schleswig-Holstein [#285886]
Datum
16. August 2023 13:44
Status
Warte auf Antwort
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9,6 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer IZG-Anfrage vom 10.08.2023 und möchte Ihnen diese wie folgt beantworten: Sie weisen in Ihrer Ausführung vor allem auf die dringende Notwendigkeit von LKW-Kontrollen hin und kritisieren die Einhaltung der Pausenzeiten. Zusätzlich weisen Sie auf die Problematik des Schmuggels sowie auf die Parkplatzsituation hin. Wir haben Ihr Anliegen mit der zuständigen Abteilung besprochen. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) ist im Bereich Verkehr für die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur wie etwa der Landesstraßen als auch für Ausbauprojekte (z.B. Weiterbau der A20) oder den Bau der festen Fehmarnbeltquerung zuständig. Die Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs und die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte gehören ebenfalls dazu. Ihre IZG-Anfrage " Gibt es Pläne die den LKW Verkehr auf unseren Straßen stärker zu überwachen?" fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Aus diesem Grund liegen uns keine Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Die zuständige Fachabteilung vermutet, dass möglicherweise dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport SH (MIKWS) Informationen zu Ihrer Anfrage vorliegen. In Ihrer Anfrage haben Sie uns das Einverständnis gegeben, Ihre Anfrage an die möglicherweise zuständige Behörde weiterzuleiten. Das ist der Grund, warum ich Ihre Anfrage an das MIKWS (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet habe. Ihre IZG-Anfrage vom 10.08.2023 betrachten wir hiermit als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr << Antragsteller:in >> einleitend möchte ich mich für die verspätete Antwort bei Ihnen entschuld…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] Dringender Handlungsbedarf zur verstärkten Kontrolle von LKWs im Land Schleswig-Holstein [#285886]
Datum
22. September 2023 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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image002.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> einleitend möchte ich mich für die verspätete Antwort bei Ihnen entschuldigen. Mit Ihrer Nachricht vom 10.10.2023 haben Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ein Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH (IZG SH) gestellt. Das Wirtschaftsministerium hat den Antrag am 16.8.2023 an Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport weitergeleitet und Sie hierüber unterrichtet. In Ihrem Antrag schildern Sie unter anderem die Notwendigkeit von LKW-Kontrollen, die Einhaltung von Pausenzeiten, Grenzkontrollen und die Parksituation für LKW an den Autobahnen. Mit Blick auf den Informationszugangsanspruch (§ 3 IZG SH) verstehe ich Ihren Antrag dahingehend, dass Sie Zugang zu den im Ministerium vorhandenen Informationen begehren, die Pläne betreffen, den LKW Verkehr auf den Straßen in Schleswig-Holstein „stärker als bisher“ zu überwachen. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass im Innenministerium des Landes keine solchen Informationen vorhanden sind, die dem Informationszugangsanspruch unterliegen. Die Landespolizei Schleswig-Holstein führt seit jeher im Rahmen des täglichen Dienstes und als sogenannte Schwerpunkteinsätze Verkehrskontrollen zur Überwachung des Lkw- respektive Schwerlastverkehrs durch. Die Verkehrskontrollen sind im Wesentlichen ganzheitlich, beziehen also die technische Ausstattung / den Zustand von Fahrzeugen sowie der Ladung und das Verhalten der Fahrzeugführer nebst ihrer Befähigung bis hin zu den Lenk- und Ruhezeiten mit ein. Mit Blick auf die von Ihnen beschriebenen Gefahren im Straßenverkehr möchte ich - ergänzend zum IZG-Anspruch - das Agieren und die Rolle der Landespolizei Schleswig-Holstein kurz skizzieren. Für Verkehrskontrollen des gewerblichen Güterverkehrs sind bei den Verkehrsdienststellen der Landespolizei Fachdienste für die Schwerlast- und Gefahrgutüberwachung eingerichtet. Darüber hinaus hat diese Aufgabe ein spezialisierter Fachdienst für Gefahrgut, Fahrpersonalrecht und Technik beim Polizeiverkehrsüberwachungsdienst (PVÜD) Neumünster. Die Beamtinnen und Beamten dieser Fachdienste sind besonders für LKW-Kontrollen aus- und fortgebildet. Die Landespolizei nimmt den Überwachungsauftrag im öffentlichen Straßenverkehr nicht alleine wahr. Auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM ehem. BAG) kontrolliert den gewerblichen Güterverkehr. Es finden gemeinsame Kontrollen unter Beteiligung der Landespolizei, des BALM, des Zolls und der Arbeitsschutzbehörden statt, um alle Aspekte des gewerblichen Güterverkehrs in den Kontrollen abbilden zu können. Auch gemeinsame Kontrollen unter Beteiligung anderer Bundesländer werden durchgeführt; diese dienen im Übrigen auch dem Erfahrungsaustausch über bundesweit auftretende Phänomene (Manipulation / Täuschung / technischen Unzulänglichkeiten pp.). Die letzte große Kontrollaktion in Schleswig-Holstein fand am 31. August dieses Jahres statt. An dieser beteiligten sich u. a. die Landespolizeien der Stadtstaaten/Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, zudem der Zoll und die staatliche Arbeitsschutzbehörde Nord. Für die Landespolizei Schleswig-Holstein wurden spezielle Kontrollfahrzeuge beschafft, so dass die Polizei künftig noch professioneller für Lkw-Kontrollen aufgestellt ist. Die Kontrollzahlen finden sich bei Betrachtung der Jahre 2019 bis 2022 auf gleichbleibendem Niveau. Dies gilt auch für die Beanstandungsquote hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Diese liegt im Betrachtungszeitraum bei etwa 6 %, lediglich im Jahr 2020 lag sie bei etwa 7 %. Für die Überwachung des Schwerlastverkehrs sind für alle EU-Mitgliedstaaten Kontrollquoten für die Bereiche der sogenannten technischen Unterwegskontrolle, Gefahrgut sowie Lenk- und Ruhezeiten im Verhältnis zur Anzahl in diesem Segment zugelassener Kraftfahrtzeuge festgelegt. Die Landespolizei Schleswig-Holstein beteiligt sich an entsprechenden Überwachungsmaßnahmen und sorgt mit dafür, dass die EU-Vorgaben für Deutschland eingehalten werden (können). Das Aufgabenportfolio der Landespolizei ist in den letzten Jahren immer weiter angewachsen. Die Kontrollzahlen zeigen, dass die Landespolizei trotzdem bei der Überwachung des LKW-Verkehrs nicht nachgelassen hat. Mehr geht immer, dies gilt aber gleichsam für sämtliche Aufgabenbereiche der Landespolizei. Die Grenzen dieses Mehr setzen letztlich die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Schmuggel und Steuerhinterziehung zu kontrollieren und zu sanktionieren ist Aufgabe des Zolls, so dass seitens des Innenministeriums bzw. der Landespolizei hierzu keine Bewertung abgegeben werden kann. Das Bereithalten von ausreichend Abstellflächen auf Bundesautobahnen liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers. Hierfür ist der Bund mit seiner Autobahn GmbH des Bundes zuständig. Mit freundlichen Grüßen