Drittmittel Bemer Int. AG
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG / HmbHG
Guten Tag,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Aufstellung der Drittmittel geleistet von der BEMER Int. AG sowie die bei der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg eingereichten Beschreibungen der Studien für die zwei am UKE durchgeführten klinischen Studien mit den IDs: DRKS00030335 und DRKS00033624
Falls möglich listen Sie bitte auch das zeitliche Engagement und Honorarien für die Nebentätigkeiten von Prof. Ewa Stürmer, Prof. Dr. Dr. Ralph Smeets und Prof. Rüdiger Reer für die BEMER Int. AG auf. Alle sind laut BEMER Mitglied des BEN (Bemer Expert Network) und haben auf Industriesymposien bei Konferenzen von Bemer gesprochen.
Ausgehend vom UIG § 2 (3) handelt es sich bei der BEMER Therapie um eine Therapie, die mit elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit von Menschen Einfluss nehmen soll. Die Universität Hamburg/UKE sollte damit nach UIG und HmbUIG auskunftspflichtig sein. Ein Anspruch auf die Offenlegung der Drittmittel ergibt sich explizit auch aus HmbHG § 77
Hintergrund der Anfrage ist, dass es sich bei der BEMER Therapie um ein alternativmedizinisches Verfahren handelt. Die wesentlichen "Forschungsarbeiten" zu der Therapie wurden von einem wissenschaftlichen Hochstapler durchgeführt, der sich fälschlicherweise als Professor und Leiter eines angeblichen Instituts für Mikrozirkulation ausgab. Der Gründer der Firma BEMER ist ein vorbestrafter Betrüger, der mit den Schneeballsystemen Funworld und GEM Collection Cosmetics mehrere 10 000 Menschen in Europa betrogen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
-
Datum18. März 2024
-
20. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!