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Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmitteln

Bitte senden Sie mir die Drittmittelrichtlinie zu die regelt wie bei Ihnen mit Drittmitteln umgegangen wird. Dieses könnte auch unter dem Namen Drittmittelsatzung laufen oder unter Bewirtschaftung von Drittmittelprojekten.

Ich stelle diese Anfrage in Rahmen meiner Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg, eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen. Daher bitte ich von Gebühren abzusehen.

Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2016
  • Frist
    24. Dezember 2016
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmitteln [#19248]
Datum
22. November 2016 22:33
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Drittmittelrichtlinie zu die regelt wie bei Ihnen mit Drittmitteln umgegangen wird. Dieses könnte auch unter dem Namen Drittmittelsatzung laufen oder unter Bewirtschaftung von Drittmittelprojekten. Ich stelle diese Anfrage in Rahmen meiner Tätigkeit an der Leuphana Universität Lüneburg, eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen. Daher bitte ich von Gebühren abzusehen. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmittel…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmitteln [#19248]
Datum
2. Januar 2017 16:09
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmitteln“ vom 22.11.2016 (#19248) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre E-Mail und Anfrage zur Drittmittelrichtlinie. Die Drittmitt…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
WG: Drittmittelrichtlinie / Umgang mit Drittmitteln [#19248]
Datum
3. Januar 2017 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre E-Mail und Anfrage zur Drittmittelrichtlinie. Die Drittmittelrichtlinien sind im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité ersichtlich und können als öffentliches Dokument im Internet auf den Webseiten der Charité abgerufen werden. Wir sehen damit Ihre Anfrage als erledigt an und wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.