Drogenfunde in den Jahren 2018 und 2019

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

- Menge der gefundenen Drogen in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Art der Droge)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Menge der gefunde…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drogenfunde in den Jahren 2018 und 2019 [#209853]
Datum
27. Januar 2021 09:49
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Menge der gefundenen Drogen in den Jahren 2018 und 2019 (aufgeschlüsselt nach Art der Droge)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209853/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 2103 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreihe…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
WG: [EXTERN] Drogenfunde in den Jahren 2018 und 2019 [#209853]
Datum
8. Februar 2021 17:13
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 2103 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich mit, dass die Recherche in Bearbeitung ist. Sie erhalten dann weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin Berlin, den 22.02.2021 O 1000 B - A 2101 << Adresse entfernt >> fra…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
WG: [EXTERN] Drogenfunde in den Jahren 2018 und 2019 [#209853]
Datum
22. Februar 2021 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin Berlin, den 22.02.2021 O 1000 B - A 2101 << Adresse entfernt >> fragdenstaat.de Nur per E-Mail Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; Bezug: Ihr Antrag vom 27.01.2021 ; Drogenfunde in den Jahren 2018 und 2019 [#209853] Sehr Antragsteller/in die Prüfung Ihres Antrags hat folgende Auswertung hinsichtlich der im Geschäftsbereich des Hauptzollamts Berlin für den Zeitraum 2018 und 2019 bearbeiteten Vorgänge mit sichergestellten Betäubungsmittel ergeben : 2018 : 1 Gramm Haschisch 143,1 Gramm Marihuana 8 Gramm Kokain 252 Gramm Amphetamine 3,4 Gramm Morphin 4 x Tabletten XTC 3891 Gramm + 206 Stück andere Betäubungsmittel 2019: 495 Gramm Haschisch 15.273 Gramm Marihuana 342 Gramm Kokain 880 Gramm Amphetamine 1.503 Stück XTC-Pillen 143 g + 172 Stück andere Betäubungsmittel Die bundesweite Zusammenfassung für die Jahre 2018 und 2019 finden Sie u.a. unter "zoll.de - presse - Jahresbilanz 2019". Für diese Auskunft erhebe ich keine Gebühren auf Grundlage der IFGGebV. Mit freundlichen Grüßen