Sehr geehrte Frau Sistad,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. September 2023, auf das wir Ihnen gerne wie folgt antworten.
Das bayerische Suchthilfesystem stellt vielfältige etablierte Präventions- und Hilfsangebote bereit. Diese Angebote zielen darauf ab, Betroffene möglichst niedrigschwellig, d. h. in ihrer alltäglichen Lebenswelt, und bedarfsgerecht in vielfältigen spezifischen Problemlagen zu erreichen. Integraler Bestandteil ist die Information und Sensibilisierung insbesondere zu problematischen bzw. riskanten Konsumverhalten und den damit verbundenen gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Risiken, sowie zu Suchterkrankungen und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Angebote richten sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Damit ist immer auch die Zielsetzung verbunden, zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen beizutragen.
Die Bayerische Staatsregierung ist bestrebt, den Bestand sowohl suchtpräventiver Angebote als auch von Angeboten der Suchthilfe weiterhin auf dem erreichten hohen Niveau zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen, z. B. im digitalen Bereich.
Umfassende Informationen im Zusammenhang mit Hilfen und Prävention von Sucht und Abhängigkeit in Bayern können Sie der Webseite des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) unter
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/ sowie dem ersten bayerischen Psychiatriebericht (2021) - kostenlos als Download unter
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/psychische-gesundheit/ - entnehmen.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen für Ihre Masterarbeit viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen