Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Thüringen hat gemäß FFH Richtlinie eine besondere Verantwortung für den Schutz und Erhalt des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters, da er in unserem Land eines seiner letzten Verbreitungsgebiete besitzt.

Da das Land Thüringen seiner besonderen Verantwortung für diese bedrohte Tierart nicht nachkommt, besteht im Fall einer Klage vor dem EuGH das Risiko einer mehreren Hundert Mio. Euro teuren Strafe.

Es ist mir unverständlich, warum das Land allein aus finanzieller Hinsicht diese Klage riskiert, denn zielgerichtete Massnahmen zum Schutz und Erhalt des Hamsters würden einen verschwindend kleinen Bruchteil dieses Betrages erfordern.

Ich habe mich in dieser Sache bereits an das TMUEN gewandt, aber leider keine befriedigende Auskunft erhalten, weshalb ich mich jetzt an Sie wende.

Ich bitte um Auskunft, warum das Land Thüringen dieses finanzielle Risiko eingeht und seit 2007 seiner besonderen Verantwortung für diese Tierart nicht nachkommt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Thüringen hat gemäß FFH Richtlinie ei…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH [#277855]
Datum
2. Mai 2023 21:50
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Thüringen hat gemäß FFH Richtlinie eine besondere Verantwortung für den Schutz und Erhalt des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters, da er in unserem Land eines seiner letzten Verbreitungsgebiete besitzt. Da das Land Thüringen seiner besonderen Verantwortung für diese bedrohte Tierart nicht nachkommt, besteht im Fall einer Klage vor dem EuGH das Risiko einer mehreren Hundert Mio. Euro teuren Strafe. Es ist mir unverständlich, warum das Land allein aus finanzieller Hinsicht diese Klage riskiert, denn zielgerichtete Massnahmen zum Schutz und Erhalt des Hamsters würden einen verschwindend kleinen Bruchteil dieses Betrages erfordern. Ich habe mich in dieser Sache bereits an das TMUEN gewandt, aber leider keine befriedigende Auskunft erhalten, weshalb ich mich jetzt an Sie wende. Ich bitte um Auskunft, warum das Land Thüringen dieses finanzielle Risiko eingeht und seit 2007 seiner besonderen Verantwortung für diese Tierart nicht nachkommt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277855/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH“ vom 02.05.2023…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH [#277855]
Datum
13. Juni 2023 20:28
An
Thüringer Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH“ vom 02.05.2023 (#277855) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Thüringer Finanzministerium
Bürgeranfrage Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen Sehr << Antragsteller:in >> Sie beziehen sic…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Bürgeranfrage Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen
Datum
16. Juni 2023 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beziehen sich auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie, insbesondere wegen der damit verbundenen Verantwortung für den Schutz und Erhalt des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters und bitten um Auskunft nach § 9 Abs. 1 ThürTG sowie § 3 ThürUIG sowie § 1 VIG, da Sie - sofern Thüringen dieser Verantwortung nicht nachkommt - im Fall einer Klage vor dem EuGH das Risiko einer mehreren Hundert Mio. Euro teuren Strafe sehen. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen wird vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) verantwortet. Das Thüringer Finanzministerium (TFM) ist dafür nicht zuständig und verfügt daher auch nicht über Informationen dazu. Eine haushalterische Risikobewertung liegt im TFM nicht vor und wird derzeit im TFM auch nicht erstellt, sodass ich Ihnen daher leider mangels vorhandener Informationen zu Ihren Fragen keine Auskunft nach § 9 Abs. 1 ThürTG sowie § 3 ThürUIG sowie § 1 VIG geben kann. Sofern Sie über diese formlose Auskunft hinaus einen Ablehnungsbescheid benötigen, teilen Sie dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen