Drohende Stillegung oder Fahrverbote für Wohnmobile

Ich möchte von Ihnen bitte konkret meine Frage beantwortet haben, ob ich ein Risiko habe, dass mein Wohnmobil auf Grund des aktuellen EuGH Urteils in Bezug auf illegale Abschalteinrichtungen stillgelegt werden könnte.
Kurz zum Hintergrund: Ich habe im September 2019 ein nagelneues Wohnmobil der Marke Bürstner auf Basis eines Fiat Ducato- Kastenwagens angeschafft. Nach aktuellen Informationen ist der verbaute Dieselmotor (Multijet 130/ 96KW Euro6) offensichtlich vom Einsatz einer entsprechenden Abschalteinrichtung betroffen.
Ich habe mich bewusst zur Anschaffung eines neuen, schadstoffarmen Fahrzeuges entschlossen, und somit meine Ersparnisse investiert. Auch bewusst in gutem Glauben in eine nachhaltige und umweldschonende Art von Individualurlaub zu investieren. Die entsprechende EG-Typ Genehmigung für diese Fahrzeug wurde am 09.08.2018 erteilt, somit gehe ich als Verbraucher ganz logisch davon aus, dass dann einer entsprechenden Nutzung des Fahrzeuges nichts im Wege steht. Denn eine Anschaffung eines solchen Fahrzeuges ist eine Investition für viele Jahre, und ist somit auch nicht mit der Anschaffung eines PKWs zu vergleichen.
Was mich zudem sehr stark irritiert ist, dass das Kraftfahrtbundesamt bereits 2016 Kenntnis hatte, dass besagte Fahrzeuge auch dieses Herstellers mit seinen Euro5 u. dann auch den Euro6 Dieselmotoren im Verdacht standen, entsprechende Abschaltvorrichtungen im Einsatz zu haben. Und dann 2-3 Jahre später, quasi bis einschließlich 2019 trotzdem die Typ-Genehmigungen durch das KBA erhalten haben.
An dieser Stelle möchte ich mit 3 Fragen meine für mich sehr wichtige Anfrage an Sie beenden:
1. Was habe ich als Verbraucher falsch gemacht?
2. Droht meinem neuwertigen Fahrzeug (15 Monate und 9000 km) die Stilllegung?
3. Wie soll ich zukünftig Fahrzeuge kaufen, wenn ich heute nicht weiß - trotz
erteilter Typ- Genehmigung - ob ich morgen damit noch fahren kann?

Ich kaufe mir nicht eben mal so ein Fahrzeug, sondern dies ist wie bereits beschrieben
eine echte Investition für mich und meine Frau.
Über eine konstruktive und behilfliche Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 8 Follower:innen
Joachim Beck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte von I…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Beck
Betreff
Drohende Stillegung oder Fahrverbote für Wohnmobile [#206922]
Datum
19. Dezember 2020 20:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte von Ihnen bitte konkret meine Frage beantwortet haben, ob ich ein Risiko habe, dass mein Wohnmobil auf Grund des aktuellen EuGH Urteils in Bezug auf illegale Abschalteinrichtungen stillgelegt werden könnte. Kurz zum Hintergrund: Ich habe im September 2019 ein nagelneues Wohnmobil der Marke Bürstner auf Basis eines Fiat Ducato- Kastenwagens angeschafft. Nach aktuellen Informationen ist der verbaute Dieselmotor (Multijet 130/ 96KW Euro6) offensichtlich vom Einsatz einer entsprechenden Abschalteinrichtung betroffen. Ich habe mich bewusst zur Anschaffung eines neuen, schadstoffarmen Fahrzeuges entschlossen, und somit meine Ersparnisse investiert. Auch bewusst in gutem Glauben in eine nachhaltige und umweldschonende Art von Individualurlaub zu investieren. Die entsprechende EG-Typ Genehmigung für diese Fahrzeug wurde am 09.08.2018 erteilt, somit gehe ich als Verbraucher ganz logisch davon aus, dass dann einer entsprechenden Nutzung des Fahrzeuges nichts im Wege steht. Denn eine Anschaffung eines solchen Fahrzeuges ist eine Investition für viele Jahre, und ist somit auch nicht mit der Anschaffung eines PKWs zu vergleichen. Was mich zudem sehr stark irritiert ist, dass das Kraftfahrtbundesamt bereits 2016 Kenntnis hatte, dass besagte Fahrzeuge auch dieses Herstellers mit seinen Euro5 u. dann auch den Euro6 Dieselmotoren im Verdacht standen, entsprechende Abschaltvorrichtungen im Einsatz zu haben. Und dann 2-3 Jahre später, quasi bis einschließlich 2019 trotzdem die Typ-Genehmigungen durch das KBA erhalten haben. An dieser Stelle möchte ich mit 3 Fragen meine für mich sehr wichtige Anfrage an Sie beenden: 1. Was habe ich als Verbraucher falsch gemacht? 2. Droht meinem neuwertigen Fahrzeug (15 Monate und 9000 km) die Stilllegung? 3. Wie soll ich zukünftig Fahrzeuge kaufen, wenn ich heute nicht weiß - trotz erteilter Typ- Genehmigung - ob ich morgen damit noch fahren kann? Ich kaufe mir nicht eben mal so ein Fahrzeug, sondern dies ist wie bereits beschrieben eine echte Investition für mich und meine Frau. Über eine konstruktive und behilfliche Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Beck Anfragenr: 206922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206922/ Postanschrift Joachim Beck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Beck

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