Drohnen für die Polizei Dortmund

- die Kaufverträge von den im Interview mit Kriminaldirektor Edzard Freyhoff genannten Drohnen (Interview: https://www.radio912.de/artikel/polizei-setzt-drohnen-ein-458402.html)
- Schriftverkehr mit allen an der Anschaffung und Entscheidungsfindung beteiligten Personen/Firmen (z.B. Verkäufer und Berater)
- Richtlinien zur Nutzung der Drohnen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drohnen für die Polizei Dortmund [#173571]
Datum
7. Januar 2020 15:51
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kaufverträge von den im Interview mit Kriminaldirektor Edzard Freyhoff genannten Drohnen (Interview: https://www.radio912.de/artikel/polizei-setzt-drohnen-ein-458402.html) - Schriftverkehr mit allen an der Anschaffung und Entscheidungsfindung beteiligten Personen/Firmen (z.B. Verkäufer und Berater) - Richtlinien zur Nutzung der Drohnen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173571
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 07.01.20…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Drohnen für die Polizei Dortmund [#173571]
Datum
9. Januar 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 07.01.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschaffung der für den dienstlichen Einsatz vorgesehenen Drohnen erfolgte durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienst Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW). Nach Rücksprache mit dem LZPD NRW habe ich Ihren Antrag daher zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Von dort erhalten Sie gesonderte Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in es zeichnet sich ab, dass Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhei…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Drohnen für die Polizei Dortmund [#173571]
Datum
5. Februar 2020 10:53
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
8,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es zeichnet sich ab, dass Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 7. Januar 2020 nicht entsprochen werden kann, da der Informationszugang § 6 IFG NRW entgegen stände. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich meinen Bescheid übersenden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift finden Sie weiter unten in der E-Mail. Mit freundlichen Grüßen <…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Drohnen für die Polizei Dortmund [#173571]
Datum
5. Februar 2020 18:44
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anschrift finden Sie weiter unten in der E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173571 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
10. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB