Drohnen UAV

- Verfügt die Polizei Aachen über technische Hilfsmittel um Flugverbotszonen für Drohnen sicher festzustellen?

- Falls nein, sind die Beamtinnen und Beamten dahingehend geschult, in welchen Bereichen geflogen werden darf?
- Falls ja, welche technischen Mittel nutzt die Polizei Aachen?
Bitte namentlich nennen.

- Wie viele Verstöße im Bezug auf Drohnen in Bereich des Flugverbots hat die Polizei im Jahr 2021/2022 festgestellt? Bitte einzeln aufschlüsseln.

- Verfügt die Polizei Aachen selbst über Drohnen?
- Falls ja welche und wie viele?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drohnen UAV [#264969]
Datum
8. Dezember 2022 13:01
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verfügt die Polizei Aachen über technische Hilfsmittel um Flugverbotszonen für Drohnen sicher festzustellen? - Falls nein, sind die Beamtinnen und Beamten dahingehend geschult, in welchen Bereichen geflogen werden darf? - Falls ja, welche technischen Mittel nutzt die Polizei Aachen? Bitte namentlich nennen. - Wie viele Verstöße im Bezug auf Drohnen in Bereich des Flugverbots hat die Polizei im Jahr 2021/2022 festgestellt? Bitte einzeln aufschlüsseln. - Verfügt die Polizei Aachen selbst über Drohnen? - Falls ja welche und wie viele?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264969/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 28/2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Si…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Drohnen UAV [#264969]
Datum
21. Dezember 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 28/2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie das Antwortschreiben sowie das Infoblatt zum Datenschutz hinsichtlich Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,