Drohnenkrieg or no Drohnenkrieg?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Bundespressekonferenz vom 13. Juni 2016 ging es anlässlich des jüngsten Demonstrationsgeschehens u.a. um die US-Drohnenangriffe und die Rolle Ramsteins.

Da leider noch einige Fragen offen geblieben sind, bitte ich um Zusendung folgender Informationen:

1. Das "Auswärtige Amt" spricht nicht von einem "Drohnenkrieg". Wie ist die korrekte Bezeichnung für den kriegerischen Einsatz von Drohnen, die Menschen auf Verdacht töten?
2. Herr Dr. Schäfer sprach von einer unterschiedlichen Auffassung der völkerrechtlichen Einordnung der Drohnenkriege. (Ja, ich nenne die beim Namen!) Wie konkret schätzt das AA / die Bundesregierung die US-Drohnenangriffe aus völkerrechtlicher Sicht ein?
3. Gemeinsame Ermittlungen des Magazins "DER SPIEGEL" und der Online-Plattform "The Intercept" haben bereits im letzten Jahr Top-secret Dokumente enthüllt, die klar belegen, dass Drohnenangriffe der USA u.a. im Jemen, Somalia und Afghanistan ohne den Stützpunkt in Ramstein nicht möglich wären. [1]
a) Hat das AA Zweifel an der Echtheit der veröffentlichten Dokumente? Falls ja: Worauf beruhen diese? Wurden Nachforschungen betrieben, um die Echtheit der Dokumente zu bestätigen? Falls nein: Warum nicht?
b) Bzgl. der Drohnenangriffe und der Rolle Ramsteins stellt der Kölner Völkerrechtler Björn Schiffbauer von der Universität zu Köln fest: ""Das ist schlicht Mord", [...] Die in die Luftwaffeneinsätze eingespannten Air-Force-Leute könnten als mutmaßliche Mordgehilfen von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und als Kriegsverbrecher vom Generalbundesanwalt verfolgt werden." [2] Teilt das AA diese Einschätzung? Wenn nein: Von was muss sonst gesprochen werden?
c) Sind "Signature Strikes" mit den Gesetzen der BRD vereinbar? Falls nein: Warum nicht?
d) In Anbetracht der Fakten: Wird der Stützpunkt Ramstein noch innerhalb des laufenden Jahres geschlossen? Falls nein: Warum nicht? Zu welchem Termin wird der Stützpunkt Ramstein geschlossen?
4. Bezugnehmend auf 3b): Wurde der Generalbundesanwalt in den Fall eingeschaltet? Ist für die Zukunft die Einschaltung des GBA geplant?
a) Im Falle eines Ermittlungsverfahrens des GBA: Wie schätzt das AA die Erfolgsaussichten ein?

Quellen:
[1]: Scahill, J. (2015). Germany is the Tell-Tale Heart of America's Drone War. Online: https://theintercept.com/2015/04/17/ramstein/, Zugriff: 13.06.2016
[2]: Bartsch, M., Baumgärtner, M., Blome, N., Darnstädt, T., Gebauer, M., Gude, H., ... Weinzierl, A. (2015). Bündnisse: Obama rüstet weiter auf. In: DER SPIEGEL, 17/2015. Online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ramstein-air-base-us-drohneneinsaetze-aus-deutschland-gesteuert-a-1029264.html, Zugriff: 13.06.2016

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drohnenkrieg or no Drohnenkrieg? [#17079]
Datum
13. Juni 2016 22:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Bundespressekonferenz vom 13. Juni 2016 ging es anlässlich des jüngsten Demonstrationsgeschehens u.a. um die US-Drohnenangriffe und die Rolle Ramsteins. Da leider noch einige Fragen offen geblieben sind, bitte ich um Zusendung folgender Informationen: 1. Das "Auswärtige Amt" spricht nicht von einem "Drohnenkrieg". Wie ist die korrekte Bezeichnung für den kriegerischen Einsatz von Drohnen, die Menschen auf Verdacht töten? 2. Herr Dr. Schäfer sprach von einer unterschiedlichen Auffassung der völkerrechtlichen Einordnung der Drohnenkriege. (Ja, ich nenne die beim Namen!) Wie konkret schätzt das AA / die Bundesregierung die US-Drohnenangriffe aus völkerrechtlicher Sicht ein? 3. Gemeinsame Ermittlungen des Magazins "DER SPIEGEL" und der Online-Plattform "The Intercept" haben bereits im letzten Jahr Top-secret Dokumente enthüllt, die klar belegen, dass Drohnenangriffe der USA u.a. im Jemen, Somalia und Afghanistan ohne den Stützpunkt in Ramstein nicht möglich wären. [1] a) Hat das AA Zweifel an der Echtheit der veröffentlichten Dokumente? Falls ja: Worauf beruhen diese? Wurden Nachforschungen betrieben, um die Echtheit der Dokumente zu bestätigen? Falls nein: Warum nicht? b) Bzgl. der Drohnenangriffe und der Rolle Ramsteins stellt der Kölner Völkerrechtler Björn Schiffbauer von der Universität zu Köln fest: ""Das ist schlicht Mord", [...] Die in die Luftwaffeneinsätze eingespannten Air-Force-Leute könnten als mutmaßliche Mordgehilfen von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und als Kriegsverbrecher vom Generalbundesanwalt verfolgt werden." [2] Teilt das AA diese Einschätzung? Wenn nein: Von was muss sonst gesprochen werden? c) Sind "Signature Strikes" mit den Gesetzen der BRD vereinbar? Falls nein: Warum nicht? d) In Anbetracht der Fakten: Wird der Stützpunkt Ramstein noch innerhalb des laufenden Jahres geschlossen? Falls nein: Warum nicht? Zu welchem Termin wird der Stützpunkt Ramstein geschlossen? 4. Bezugnehmend auf 3b): Wurde der Generalbundesanwalt in den Fall eingeschaltet? Ist für die Zukunft die Einschaltung des GBA geplant? a) Im Falle eines Ermittlungsverfahrens des GBA: Wie schätzt das AA die Erfolgsaussichten ein? Quellen: [1]: Scahill, J. (2015). Germany is the Tell-Tale Heart of America's Drone War. Online: https://theintercept.com/2015/04/17/ramstein/, Zugriff: 13.06.2016 [2]: Bartsch, M., Baumgärtner, M., Blome, N., Darnstädt, T., Gebauer, M., Gude, H., ... Weinzierl, A. (2015). Bündnisse: Obama rüstet weiter auf. In: DER SPIEGEL, 17/2015. Online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ramstein-air-base-us-drohneneinsaetze-aus-deutschland-gesteuert-a-1029264.html, Zugriff: 13.06.2016 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.06.2016, Vg. 134-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13.06.2016, Vg. 134-2016
Datum
11. Juli 2016 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen